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Körperschaftsteuer

Erklärung zu Körperschaftsteuer

Bestimmte juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, AGs oder GmbHs unterliegen der Körperschaftsteuer, einer besonderen Art der Einkommensteuer. Sie beträgt 15% des zu versteuernden Einkommens, die Grundlage der Berechnung der Steuer ist der Gewinn der Steuerbilanz. Es wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Ersteres erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte juristischer Personen im Inland, letzteres betrifft u.a. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften.

Weitere Bezeichnungen

  • KSt
  • GmbH/ AG Steuer

Weitere Bezeichnungen für Körperschaftsteuer

  • Einkommen
  • Kapitalertragsteuer
  • Konjunkturpolitik
  • Steuerrecht
  • Unternehmen
  • Einkommensbesteuerung
  • Einkommensermittlung
  • Gemeinschaftsteuern