Gründungsförderung gehört zur Existenz- gründerberatung

Menschen mit Ideen in die Selbständigkeit zu begleiten. Das ist Ziel der
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Limited

Erklärung zu Limited

Die britische Limited ist eine Kapitalgesellschaft, die der deutschen GmbH ähnelt. Es ist möglich in Großbritannien eine Limited zu gründen und mit dieser Auslandsgesellschaft in Deutschland tätig zu sein, ohne in Großbritannien eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt zu haben. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest- oder Höchstkapital. Für die Haftung der Gesellschafter kommt es auf die Höhe der jeweils erbrachten Einlagen an. Sie muss einen Director ( Vorstand) und einen Company Secretary (Schriftführer) haben und einen Wirtschaftsprüfer für die einzureichenden Bilanzen bestellen. Das britische Gesellschaftsregister ahndet jegliche Verstöße der Veröffentlichungspflichten mit empfindlichen Geldstrafen oder der Löschung aus dem Register.

Weitere Bezeichnungen

  • Ltd.

Stichwortbeziehungen für Limited

  • Handelsregister
  • Steuerliche Behandlung
  • Aktiengesellschaft
  • Haftungsrisiken
  • Shareholder
  • Niederlassungsfreiheit
  • Aktien