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Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sind in Deutschland zumeist Nebenerwerbsunternehmer oder Existenzgründer die sich in der Startphase befinden. Diese Unternehmen dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, müssen dementsprechend keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen keine Vorsteuer geltend machen und haben vereinfachte Aufzeichnungspflichten.

Definition Kleinunternehmer

Kleinunternehmer gemäß §19 Umsatzsteuergesetz ist wessen Umsatz zuzüglich der Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, abzüglich des Umsatzes von Gütern die dem Anlagevermögen zugerechnet werden.

Ist die Tätigkeit nur in einem Teil des Jahres ausgeübt worden so sind die dabei erzielten Umsätze auf das Jahr hochzurechnen.

Damit in Grenzregionen ansässige Kleinunternehmer ihre Umsätze nicht durch Gründung eines 2ten Unternehmens im Nachbarland zusätzlich aufteilen können, existiert sogar eine EU Regelung derzufolge der Kleinunternehmerstatus nur in dem Land in Anspruch genommen werden darf in dem der Gründer lebt.

Beispiel A – Kleinunternehmer:

Unternehmer Meier hat durch seine Nebentätigkeit als Händler einen Gesamtumsatz incl. Umsatzsteuer von 14.745 € im Zeitraum vom 01.01.2010  bis 31.12.2010 erzielt und bestätigt damit seinen Status als Kleinunternehmer.

Beispiel B – Kleinunternehmer:

Unternehmer Müller hat durch seine Nebentätigkeit als Sicherheitsingenieur einen Gesamtumsatz incl. Umsatzsteuer von 12.800 € im Zeitraum vom 01.06.2010 bis 31.12.2010 erzielt.
In der Jahreskalkulation (Umsatz pro Monat = 12.800/ 7 Monate = 1.828,57 € je Monat)  kommt Unternehmer Müller auf einen Gesamtjahresumsatz incl. Umsatzsteuer von 21.942,86 € und erfüllt damit nicht mehr die Vorraussetzungen um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden.

Informationen für Kleinunternehmer: