Gründungsförderung gehört zur Existenz- gründerberatung

Menschen mit Ideen in die Selbständigkeit zu begleiten. Das ist Ziel der
Existenzgründer-Helfer.
Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie damit ihre Existenzgründung erfolgreich wird und bleibt.

Professionelle Hilfe für Existenzgründer, vor und nach der Gründung.

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Einkommenssteuer

Einkommenssteuer ist die Steuer, die der Existenzgründer (natürliche Person, keine juristische) auf sein zu versteuerndes Einkommen bezahlen muss.  Die Einkommenssteuer entspricht beim Nicht-Selbstständigen der Lohnsteuer.

Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer ist der Gewinn – der nach Abzug aller Betriebsaugaben – mit der Selbstständigkeit erwirtschaftet wird. Nach der Gewerbeanmeldung/ Anmeldung als Freiberufler erhält der Existenzgründer einen Erfassungsbogen des zuständigen Finanzamtes. Durch Anagbe und Bestimmung der vorraussichtlichen Umsätze im Erfassungsbogen wird eine vierteljährliche Vorrauszahlung durch das Finanzamt berechnet. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird mithilfe der Steuererklärung die Gesamtsteuerschuld berechnet und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Hinweis Existengründer Helfer:

Setzen Sie die erwarteten Umsätze beim Erfassungsbogen des Finanzamtes niedrig an, da sonst ein positives Saldo beim Finanzamt entsteht, der Ihnen als Existenzgründer notwendige Liquidität nimmt. Sind Ihre Umsätze wie erwartet vergessen Sie nicht notwendige Steuerrücklagen für die anstehenden Zahlungen an das Finanzamt.