Gründungsförderung gehört zur Existenz- gründerberatung

Menschen mit Ideen in die Selbständigkeit zu begleiten. Das ist Ziel der
Existenzgründer-Helfer.
Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie damit ihre Existenzgründung erfolgreich wird und bleibt.

Professionelle Hilfe für Existenzgründer, vor und nach der Gründung.

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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer muss der Existenzgründer bezahlen der ein Gewerbe betreibt – Freiberufler nur bei Ausübung eines Gewerbes. Die Kommunen (Städte und Gemeinden) erheben die Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes oder des Körperschaftssteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Der zur Berechnung benutze Hebesatz ist bei der Standortanalyse als Standortfaktor zu bewerten. Der Hebesatz wird durch die Kommunen bestimmt. Das zuständige Finanzamt teilt der zuständigen Kommune den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb mit, die zuständige Kommune erstellt dann den Gewerbesteuerbescheid.

Berechnung der Gewerbesteuer:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag-Gewerbeverlust Vorjahr max. 1 Mio. €) * 3,5% * individueller Hebesatz

Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer:

  • Einzelunternehmen in München-Unterhaching (Stand: 2009)
  • 65.000 € Gewinn (Gewerbeertrag)
  • Gewerbeverlust Vorjahr 0,- €
  • Hebesatz: 310

Beispielberechnung:

zu zahlende Steuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag)  * 3,5% * 310%
=(65.000 € – 24.500 €) * 3,5% * 310 % = 4.394 €

Hinweis Existenzgründer Helfer:

Die zu zahlende Gewerbesteuer wird bei Einzel- und Personenunternehmen auf die zu zahlende Einkommenssteuer mit angerechnet. Die unterschiedlichen Höhen der Hebesätze können dazu führen, das ein Unternehmen (Einzel- und Personenunternehmen) an einem Standort eine reale Belastung durch die Gewerbesteuer erfährt und an einem anderen Standort keine reale Belastung durch die Steuer zustande kommt.