Die Umsatzsteuer, auch bekannt als Mehrwertsteuer (MwSt.), ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird normalerweise vom Endverbraucher bezahlt, aber jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen verkauft, ist dazu verpflichtet, sie an den Staat abzuführen.

Das Umsatzsteuersystem basiert darauf, dass jeder Teilnehmer in der Lieferkette die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis erhebt und an den Staat weitergibt. Der Staat erhebt die Steuer bei jedem Schritt der Transaktion, gibt jedoch nur den Nettobetrag an den Endverbraucher weiter. Mit anderen Worten: Der Endverbraucher zahlt letztendlich den Gesamtbetrag der Steuer, die von jedem Unternehmen in der Lieferkette erhoben wurde.

Die Umsatzsteuer ist  das negative Saldo des Existenzgründers/ Unternehmer beim Finanzamt.

Wer Umsatzsteuerpflichtig ist sehen Sie bei unserer Übersicht der Rechtsformen.

Berechnung der Umsatzsteuer:

Ein konkretes Rechenbeispiel für die Umsatzsteuer auf ein Produkt mit einem Nettoverkaufspreis von 100€ und einem Umsatzsteuersatz von 19% sieht wie folgt aus:

Umsatzsteuer = Nettoverkaufspreis * Umsatzsteuersatz

Umsatzsteuer auf Produkt (Beispielwert 100,- €) = 100,- € * 19% = 19,- € Bruttoverkaufspreis = 119,- € (100% + Umsatzsteuersatz)

Hier ist ein erweitertes Beispiel, um dies zu verdeutlichen: Angenommen, ein Unternehmen namens Möbelhaus A verkauft einen Stuhl an das Unternehmen Einzelhandel B. Der Verkaufspreis des Stuhls beträgt 100 Euro. Das Möbelhaus A erhebt auf diesen Preis die Umsatzsteuer, die in diesem Fall 19% beträgt. Das bedeutet, dass der Käufer, das Einzelhandel B, dem Möbelhaus A insgesamt 119 Euro zahlt, wovon 100 Euro der Verkaufspreis sind und 19 Euro die Umsatzsteuer darstellen.

Einige Zeit später verkauft Einzelhandel B den Stuhl an den Endverbraucher C für 150 Euro. Auch hier wird die Umsatzsteuer von 19% auf den Verkaufspreis angewendet. Das bedeutet, dass der Endverbraucher C insgesamt 178,50 Euro zahlen muss: 150 Euro für den Verkaufspreis und 28,50 Euro als Umsatzsteuer.

In diesem Beispiel erhebt das Möbelhaus A 19 Euro Umsatzsteuer auf den Stuhl und der Einzelhandel B erhebt weitere 28,50 Euro Umsatzsteuer auf den Stuhl. Der Endverbraucher C zahlt letztendlich insgesamt 178,50 Euro für den Stuhl, wovon 47,50 Euro die Umsatzsteuer darstellen.

Die Gesamtsumme der Umsatzsteuer, die von jedem Unternehmen in der Lieferkette erhoben und an den Staat abgeführt wird, beträgt 47,50 Euro. Dieser Betrag wird als Nettobetrag betrachtet und entspricht dem Anteil der Umsatzsteuer, der letztendlich vom Staat an den Endverbraucher weitergegeben wird.

Umsatzsteuer

Berechnung des Bruttopreises




Hinweis zur Umsatzsteuer

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Umsatzsteuer, insbesondere für bestimmte Berufe wie Heilpraktiker, Hebammen und andere therapeutische Berufe. Umsätze aus einer freiberuflichen Tätigkeit wie zum Beispiel als Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Logopäde, Hebamme oder artverwandte heilberufliche Tätigkeit sind nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich von der Steuer befreit, wenn das therapeutische Ziel im Vordergrund steht. Verkauft ein Augenarzt jedoch Produkte wie zum Beispiel Kontaktlinsen oder Brillen, so ist auf diese Leistung Umsatzsteuer zu erheben.

Durch die Kleinunternehmerregelung wird der Existenzgründer von der Steuer befreit solange der Gesamtjahresumsatz den Betrag von 22.000 € im Vorjahr  und 50.000 € im laufenden Kalenderjahr nicht übersteigt. Dabei entfällt auch die Möglichkeit die Vorsteuer gegenzurechnen.