Gründungsförderung gehört zur Existenz- gründerberatung

Menschen mit Ideen in die Selbständigkeit zu begleiten. Das ist Ziel der
Existenzgründer-Helfer.
Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie damit ihre Existenzgründung erfolgreich wird und bleibt.

Professionelle Hilfe für Existenzgründer, vor und nach der Gründung.

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Vorsteuer

Vorsteuer wird auf fast jeden Einkauf des Existenzgründers/ Unternehmer erzeugt. Die Steuer fällt also dann an, wenn Sie als Existenzgründer/ Unternehmer - Produkte oder Dienstleistungen einkaufen.

Die Vorsteuer ist  das positive Saldo des Existenzgründers/ Unternehmer beim Finanzamt.

Vorraussetzung zur Saldierung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuerpflicht des Existenzgründers/ Unternehmers und der Ausweis der Umsatzsteuer beim Lieferanten (falls dieser selbst Umsatzsteuerpflichtig ist). Wer Umsatzsteuerpflichtig ist sehen Sie bei unserer Übersicht der Rechtsformen.

Berechnung der Vorsteuer:

Steuer = Nettoeinkaufspreis * Umsatzsteuersatz

Steuer auf Produkt (Beispielwert 100,- €) = 100,- € * 19% = 19,- €

Bruttoeinkaufspreis = 119,- € (100% + Umsatzsteuersatz)

Hinweis Existenzgründer Helfer:

Bei hohen Investitionskosten für eine Existenzgründung, Übernahme oder Nachfolge lohnt sich in der Regel auch die Nutzung der  freiwilligen Umsatzsteuerpflicht (Festlegung auf 5 Jahre), um Vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.