Gründung der GmbH:
- mindestens 1 Gründer, maximal 3 Gesellschafter (bei einfachen Gründungen) sonst unbegrenzt
- notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
Geschäftsführung der GmbH:
- durch bestellten Geschäftsführer
Haftung der GmbH:
- bis zur Eintragung ins Handelsregister besteht eine Vollhaftung der Gesellschafter (bei mehreren Gesellschaftern besteht bis zur Eintragung eine GbR)
- beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Finanzierung der GmbH:
- Gesetzliches Mindestkapital 25.000 €
Steuern der GmbH:
Gewinn und Verlust der GmbH:
- Gewinnverteilung nach Anteilen am Grundkapital oder nach Gesellschaftervertrag
Besonderheiten:
- Publizitätspflicht
- bei drohender Insolvenz besteht seitens des Geschäftsführers Anmeldepflicht
Vorteile:
- Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital der Gesellschaft
- Unternehmer (Gesellschafter) kann, aber muss nicht aktiv sein
- als Stammkapitaleinlagen sind sowohl Bar- als auch Sacheinlagen zulässig
- einfachere Geschäftsführung als die AG
- einfache und schnelle Aufnahme neuer Gesellschafter
- einfache Unternehmensübertragung möglich
Nachteile:
- geringe Kreditwürdigkeit
- höhere laufende Kosten
- höhere Kapitalbindung durch 25.000 € Stammkapital
- aufwendige Gründung
- längere Gründungsdauer ca. 45 Tage
- höhere Gründungskosten ab ca. 1.000 €
- Mitarbeitermitbestimmung ab mehr als 500 Mitarbeitern






