Gründungsförderung gehört zur Existenz- gründerberatung

Menschen mit Ideen in die Selbständigkeit zu begleiten. Das ist Ziel der
Existenzgründer-Helfer.
Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie damit ihre Existenzgründung erfolgreich wird und bleibt.

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Meistergründungsprämie NRW

Existenzgründer der Handwerksbranche mit Meistertitel erhalten in NRW  die Meistergründungsprämie. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen in NRW.

Zielgruppe der Meistergründungsprämie NRW:

  • Existenzgründer mit Handwerksmeistertitel die als Handwerksmeister tätig sind – d.h. die bei der Handwerkskammer angemeldet sind.

Förderhöhe der Meistergründungsprämie NRW:

  • Einmaliger Zuschuss zur Unternehmensgründung von 7.500 €

Fördervorraussetzungen der Meistergründungsprämie NRW:

  • Antrag durch den Existenzgründer vor der Gründung, Übernahme, Beteiligung (ggf. mit dem Existenzgründungsberater)
  • Existenzgründung durch einen Handwerksmeister mit Anmeldung zur HWK
  • Finanzierungsvolumen muss 25.000 € bei Vorhaben von Männern und 20.000 € bei Vorhaben von Frauen übersteigen
  • Schaffung/ Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (mindestens einem)
    • ein Vollzeitarbeitsplatz für die Dauer von 24 Monaten oder
    • mehrere Teilzeitarbeitsplätze die in Summe einem Vollzeitarbeitsplatz entsprechen ebenfalls für die Dauer von 24 Monaten oder
    • ein Ausbildungsplatz für die Dauer von 12 Monaten 
  • nur bei der ersten Unternehmensgründung, Beteiligung oder Übernahme des Handwerksmeisters

Anlaufstellen der Meistergründungsprämie NRW:

  • Über die HWK des jeweiligen Bezirks des Existenzgründers an die LGH

Besonderheiten der Meistergründungsprämie NRW

  • Bei Wegfall einer Fördermittel Vorraussetzung muss die Meistergründungsprämie mit Zinsen zurückgezahlt werden.
  • Handwerksmeister die sich in die  Handwerksrolle eintragen sind rentenversicherunsgpflichtig bei der Deutschen Rentversicherung. Handwerksmeister die z.B. einen Motorradladen betreiben – also überwiegend Handel mit geringem Anteil handwerklichen Leistungen – können sich wahlweise bei der IHK anmelden und haben somit auch die Wahlfreiheit bei dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge zu entscheiden.