Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer:

Seit 2006 gibt es die Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Gründer.  Wir zeigen Ihnen die Rahmenbedingungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Gründer auf. Mit der freiwilligen Weiterversicherung der Arbeitslosenversicherung, wird eine Lücke für Existenzgründer geschlossen die bis zur Änderung bestand. Das Risikomanagement des Existenzgründers wird dadurch um einen Punkt erleichtert.

Berechtigt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer ?

Antragsberechtigt zur Arbeitslosenversicherung sind Gründer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden.

Vorraussetzungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer erfüllt ?

Existenzgründer die 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate Vorversicherungszeit  nachweisen können oder für diesen Zeitraum Pflichtversichert waren durch den Bezug einer Entgeldersatzleistung (z.B. ALG I oder ALG II) nach SGB III. Ein Existenzgründer der ALG I bezieht und Anspruch auf den Gründungszuschuss hat, fällt ebenfalls unter diese Regelung.

und

keine Versicherungspflicht nach dem SGB III mehr besteht.

Beiträge zur Versicherung finanzierbar ?

Die Beiträge zur Versicherung sind gestaffelt nach Ost und West. Der Beitrag beträgt 2010 für Selbstständige in Ostdeutschland 15,19 € und in Westdeutschland 17,89 €. Der Betrag ist durch den Existenzgründer zu tragen und direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen.

Antragstellung und Ansprechpartner

Die Antragstellung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen. Der zuständige Berater des Arbeitsamtes erteilt Ihnen genau Auskünfte und stellt Ihnen weiteres Informationsmaterial und den Antrag zur Versicherung zur Verfügung.

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