10 Fragen und Antworten – zum Beratungsprogramm Wirtschaft
Ausgenommen sind Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer die als solche tätig sind, bzw. tätig werden wollen.
Alle Berater unseres Beratungsnetzwerkes in NRW sind für das Förderprogramm BPW zugelassen.
Nach Zusage durch das IPB/ die LGH wird ein Coachingvertrag vom Existenzgründer und Gründerberater unterzeichnet.
Nach der Gründungsberatung, erstellt der Gründungsberater einen Abschlussbericht und gibt dem Existenzgründer die Gesamtrechnung. Der Existenzgründer begleicht diese und reicht alle notwendigen Unterlagen bei seiner Anlaufstelle ein.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überweist die IPB/ die LGH den entsprechenden Förderzuschuss an den Existenzgründer.
Die Förderunterlagen sind aufzubewahren für Prüfzwecke.