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Gründung der Offenen Handelsgesellschaft:
- mindestens 2 Gründer
- Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Satzung durch notarielle Beurkundung
Geschäftsführung der Offenen Handelsgesellschaft:
- durch Gesellschafter (beschränkbar) für alle gewöhnlichen Geschäfte, für außergewöhnliche Geschäfte Gesellschafterbeschluss notwendig
Haftung der Offenen Handelsgesellschaft:
- keine Beschränkung – Vollhafter (Privat- und Gesellschaftsvermögen)
Finanzierung der OHG:
- kein gesetzliches Mindestkapital
Steuern der OHG:
Gewinn und Verlust der OHG:
- Gewinnverteilung 4% der Einlage, Rest nach Köpfen
Besonderheiten:
- Publizitätspflicht der OHG
Vorteile:
- hohe Kreditwürdigkeit
- geringe Gründungskosten ab ca. 500 €
- einfach Aufnahme neuer Gesellschafter möglich
Nachteile:
- Inhaber als Vollhafter
- nachträglich aufgenommene Gesellschafter haften für Altrisiken
- bei Ausstieg aus der Gesellschaft bleibt für 5 Jahre das Haftungsrisiko bestehen
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