ERP Kapital für Gründung – Nachrangdarlehen der KfW Bank für Existenzgründer und Unternehmer

Das ERP Kapital für Gründung ist ein staatlich geförderter Kredit – als Nachrangdarlehen für Existenzgründer und Unternehmer mit dessen Hilfe Investitionen, Betriebsmittel, Waren und Geschäftsausstattung oder auch Unternehmenskäufe finanziert werden können. Die Zielsetzung des ERP Kapital liegt in der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung um die Basis für weitere Gründungs- oder Festigungsinvestitionen zu schaffen.

Förderfähig im Rahmen des Förderprogramm – ERP Kapital für Gründung

Investitionen und Betriebsmittel werden durch das geförderte Nachrangdarlehen, innerhalb der ersten 3 Jahre der Geschäftstätigkeit, finanziert. Das ERP Nachrangdarlehen der KfW darf maximal bis zur Fördergesamtsumme von 500 Tausend Euro pro Antragsteller beantragt werden. Eine Verknüpfung, Kombination mit anderen KfW Förderprogrammen ist zulässig.

Welche betriebswirtschaftlichen Massnahmen sind förderfähig als Investition oder Finanzierung ?

  • Anlagen, Maschinen, Einrichtungsgegenstände
  • Beteiligung an einem Unternehmen einschließlich Übernahmen als asset deals
  • Grundstücke, Immobilie – Gebäude, Nebenkosten Bau
  • Anlagen, Maschinen, Einrichtungsgegenstände
  • Software, Lizenzen, Fuhrpark, Technologie
  • externe Beratungsdienstleistungen
  • erste Teilnahmen an Messen

Rahmenbedingungen des Förderprogramm – ERP Kapital für Gründung

Die wichtigsten Rahmenbedingungen des Förderprogramm ERP Kapital der KfW Bank  im Überblick

  • Finanzierung von
    • 30% des benötigten Fremdkapitals bei einem Eigenkapital von 15% der förderfähigen Gesamtkosten in den alten Bundesländern
    • 40% des benötigten Fremdkapitals bei einem Eigenkapital von 10% der förderfähigen Gesamtkosten in den neuen Bundesländern und Berlin
  • Bei einem Gesamtfinanzierungsbedarf von über 500 Tausend Euro verringert sich der notwendige Anteil an Eigenmittel auf mindestens 5%
  • Laufzeit – 15 Jahre jedoch mit der Möglichkeit der kostenpflichtigen außerplanmäßigen Tilgung, dadurch verkürzt sich die Laufzeit
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit von 7 Jahren
  • Zinsbindung für die ersten 10 Jahre der Laufzeit – derzeit gesplittet in Jahr 1 bis 3 (Stand: Oktober 2011 – 0,4 bis 0,65 % Sollzinssatz) und ab dem 4 Jahr (Stand: Oktober 2011 – 2,4% bis 2,65% Sollzinssatz)
  • Auszahlung Gründerkredit zu 100% bis zu max. 500 Tausend Euro je Antragsteller
  • Zeitrahmen der Auszahlung – innerhalb von 12 Monaten nach Zusage im gesamten Betrag oder Teilbeträgen
  • Bereitstellunsgprovosion 0,25% nach 1 Monat nach Zusage für den nicht abgerufenen Betrag des Kredits
  • Monatliche Zins und Tilgungszahlung nach tilgungsfreier Anlaufzeit in 31 gleich bleibend hohen, nachträglich zahlenden vierteljährlichen Raten
  • Sicherheiten – persönliche Haftung des Antragstellers und ggf. Mithaftung des Lebenspartners
  • Haftungsfreistellung – der Hausbank (Hausbankprinzip) als durchleitende Bank  zu 100%
  • Businessplan als Vorraussetzung zur Antragstellung für das ERP Kapital der KfW
  • Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen
  • Höhere Rückzahlungen im ersten Zinsbindungszeitraum gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich
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