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Gründung der GmbH & Co. KG:
- mindestens 2 Gründer – 1 Komplementär, 1 Kommanditist
- notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
Geschäftsführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG:
- durch die GmbH (Komplementär), diese wird durch einen Geschäftsführer vertreten
Haftung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG:
- die GmbH als Komplementärin haftet persönlich voll – GmbH Haftung auf Gesellschaftsvermögen begrenzt
- die Kommanditisten haften beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Finanzierung:
- kein gesetzliches Mindestkapital, jedoch für die Gesellschaft als Komplementär 25.000 €
Steuern:
Gewinn und Verlust:
- Gewinnverteilung nach Anteilen am Grundkapital
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