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Gründung der Kommanditgesellschaft:
- mindestens 2 Gründer – 1 Komplementär, 1 Kommanditist
- notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft:
Haftung der Kommanditgesellschaft:
- Komplementäre haften persönlich voll
- Kommanditisten haften beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Finanzierung der Kommanditgesellschaft:
- kein gesetzliches Mindestkapital
Steuern der Gesellschaft:
Gewinn und Verlust der Gesellschaft:
- Gewinnverteilung nach Gesellschaftervertrag oder 4% der Einlage, Rest nach Köpfen
Besonderheiten der KG:
- Gesellschafteraufnahme mit und ohne Geschäftsführung möglich
- Publizitätspflicht der KG
Vorteile der KG:
- Haftungsbeschränkung der Kommanditisten
- hohe Kreditwürdigkeit durch Komplementäre
- geringe Gründungskosten ab ca. 500 €
- hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung
Nachteile der KG:
- Komplementär als Vollhafter
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