Das Gründercoaching Deutschland fördert Beratungen zur Gründung von Unternehmen in Deutschland durch einen Beratungszuschuss nach der Existenzgründung die auf eine Vollexistenz ausgerichtet sind.

Hinweis:
Das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland wurde aktuell (seit 01.05.2015) durch die KfW Bank (mit geänderten Konditionen) bis 31.12.2015 verlängert. Ab dem 01.01.2016 soll es dann ein neues Förderprogramm für die Beratung nach der Existenzgründung geben.

Zielgruppe des Gründercoaching Deutschland:

  • Existenzgründer die ihren Wohn- und Geschäftsort in Deutschland haben, zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und Existenzsicherung des Unternehmens

Förderhöhe des Gründercoaching Deutschland:

  • Verlängerung Gründercoaching DeutschlandExistenzgründer erhalten in den alten Bundesländern, Berlin und Region Leipzig einen Beratungszuschuss von 50% bis zu einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000,- € (bis April 2015 – 6.000 Euro), bei einem maximalen Beratertagessatz von 800,- €.
    Das Gründercoaching Deutschland kann vom Tag der Existenzgründung bis einen Tag vor dem 2 jährigen Unternehmensbestehen beantragt werden.
  • Existenzgründer erhalten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Beratungszuschuss von 75% bis zu einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000,- € (bis April 2015 6.000 Euro), bei einem maximalen Beratertagessatz von 800,- €.
    Das Gründercoaching Deutschland kann vom Tag der Existenzgründung bis einen Tag vor dem 2 jährigen Unternehmensbestehen beantragt werden.
  • Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (Bezieher von Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen oder sonstige Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) erhalten im ersten Jahr nach der Gründung einen Beratungszuschuss von 90% bis zu einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000,- €, bei einem maximalen Beratertagessatz von 800,- €. Nach dem ersten Jahr erhalten die Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, falls nicht genutzt im ersten Jahr, einen Beratungszuschuss ebenfalls in der Höhe wie alle anderen Existenzgründer je nach Wohn- und Unternehmensstandort.
    Hinweis: Die 90% Förderung beim Gründercoaching wurde Ende 2013 eingestellt.

Fördervorraussetzungen des Gründercoaching Deutschland:

  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland bis zum 2. Jahr des Bestehens
  • Onlineantrag durch den Existenzgründer (in der Praxis wird das meistens zusammen mit dem Berater gemacht)
  • Gespräch über Förderung bei regionaler Anlaufstelle durch den Gründer (ggf. mit dem Existenzgründungsberater)
  • Akkreditierter Berater der KfW Bank
  • Beratungsinhalte die den Richtlinien der KfW Bank entsprechen
  • Erfüllung der EU Richtlinien als Kleines und Mittelständisches Unternehmen (KMU)

Anlaufstellen des Gründercoaching Deutschland:

  • IHK, HWK, Wirtschaftsförderungsgesellschaften des jeweiligen Bezirks des Existenzgründers z.B. in Oldenburg die NBank

Besonderheiten des Gründercoaching Deutschland:

  • Das Gründercoaching muss innerhalb von aktuell  6 Monaten nach Bewilligung durchgeführt sein.
  • Existenzgründer die keine Vorsteuer geltend machen können (wie z.B. nach der Kleinunternehmerregelung) haben die Möglichkeit diese ebenfalls bis zur maximalen Bemessungsgrundlage fördern zu lassen.
  • Existenzgründer müssen beim Gründercoaching, im Gegensatz zu vielen Vorgründungsprogrammen, nur ihren Eigenanteil bezahlen und die Zahlungsbescheinigung incl. der Abschlussunterlagen der KfW Bank nachweisen. Der Beratungszuschuss wird nach Prüfung der Beratungsunterlagen direkt an den Existenzgründungsberater gezahlt.
  • Das Gründungscoaching kann mehrmals beantragt werden bis zum Erreichen der maximalen Bemessungsgrenze.

Weiterführende Informationen zum Gründercoaching Deutschland finden Sie direkt bei der KfW Bank oder als Merkblatt Gründercoaching Deutschland (Stand 05/2015)

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