Die Ich AG (Existenzgründungszuschuss) als Förderprogramm zur Existenzgründung durch das Arbeitsamt wurde im August 2006 durch das Förderprogramm Gründungszuschuss ersetzt. Der Start für die sog. Ich AG war Januar 2003. Der Begriff meint nicht die Gründung einer Aktiengesellschaft, sondern die gezielte Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit. Das Ziel war der Abbau der Langzeitarbeitslosen und Förderung der Existenzgründung durch den Existenzgründungszuschuss. Angeregt wurde das Förderprogramm durch die “Hartz – Kommission”.

Förderhöhe Ich AG

Der Zuschuss betrug für den Existenzgründer im ersten Jahr  monatlich 600 €, im zweiten Jahr monatlich 360 € und im dritten Jahr monatlich 240 €.

Förderdauer Ich AG

Insgesamt maximal 36 Monate Förderdauer, zu Beginn wurde die Förderung auf zunächst 1 Jahr festgelegt.

Fördervorraussetzungen Ich AG

Die Förderung wurde nur bei einem Gewinn bis max. 25.000 € pro Jahr gewährt. Wurde diese Einkommensgrenze überschritten so entfiel eine zukünftige Förderung. Bereits gewährte Förderungen mussten nicht zurück gezahlt werden.

Existenzgründer mussten eine hauptberufliche Selbstständigkeit durchführen, der Aufbau einer nebenberuflichen Selbstständigkeit wurde nicht gefördert.

Besonderheiten Ich AG

Der Existenzgründerzuschuss war eine steuerfreie Einnahme und unterlag nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet das dem regulärem Einkommen aus der Tätigkeit der Gründungszuschuss nicht angerechnet wurdr und somit auch keine steuererhöhende Wirkung ausüben konnte.

Nutzerzahlen für die Ich AG

  • 2003 – 95.000 Nutzer des Existenzgründungszuschuss
  • 2004 – 168.000 Nutzer des Existenzgründungszuschuss
  • 2005 – 91.000 Nutzer des Existenzgründungszuschuss
  • 2006 – 42.000 Nutzer des Existenzgründungszuschuss (Förderprogramm wurde am 01. August abgelöst durch den Gründungszuschuss)