Beratervertrag beim Gründungscoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank

Der Existenzgründer ist glücklich den richtigen Existenzgründungsberater gefunden zu haben. Nach Antragstellung des Gründercoaching Deutschland (GCD) beim Regionalpartner der KfW Bank, muss innerhalb von 8 Wochen nach Bewilligung des Gründercoachings, der Beratervertrag eingereicht werden.

  • Wie sieht nun der Beratervertrag aus – was sind die Inhalte des Beratervertrags ?
  • Wann darf ich den Beratervertrag abschliessen ?
  • Worauf hat der Existenzgründer zu achten ?
  • Was passiert bei Abbruch oder Wechsel des Beraters beim Gründercoaching ?
  • Wie lange darf das Gründercoaching dauern ?
  • Welche Zahlungsvarianten stehen mir laut Vertrag zu ?
  • Wie hoch darf das Beraterhonorar sein – Ober- oder Untergrenze ?
  • Was wenn die Zeit des Gründercoachings nicht ausreicht ?

Inhalte Beratervertrag zum Gründercoaching Deutschland

  • Vertragsparteien – Existenzgründer und Berater – Unternehmen, Name, Adresse
  • Leistungsbeschreibung – Coachingsinhalte, Datum Beginn und Abschluss des Gründercoaching
  • Abschlussbericht – Pflicht des Beraters zur Erstellung des Abschlussberichts im vereinbarten Zeitraum
  • Mitwirklungspflichten des Auftragsgebers
  • Vereinbarung zum Beraterhonorar – Vergütung des Gründercoaching – Tagessatz, geplante Tagewerke, Nebenkosten (nicht förderfähig), Zahlungsvariante – mit oder ohne Abtretungserklärung
  • Ansprechpartner auf beiden Seiten für das Gründercoaching
  • Kündigungsvereinbarung – Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt erhalten
  • Sonstige Bestimmungen – Datenschutz, Zusatzvereinbarungen, …
  • Unterschrift beider Vertragsparteien, Datum, Ort

Beratervertrag abschliessen – Zeitpunkt  Gründercoaching Deutschland

Der Beratervertrag für das Gründercoaching (GCD) darf erst nach schriftlicher Zusage der KfW Bank abgeschlossen werden. Sollte ein Vertrag vor der Zusage geschlossen werden so ist das vereinbarte Coaching nicht förderfähig.

Abbruch oder Wechsel des Beraters beim Gründercoaching

Eine begründeter Wechsel des Beraters ist jederzeit innerhalb des Gründercoachings möglich. Die Höhe der gesamten Förderung und Dauer des Gründercoaching bleibt jedoch erhalten und wird nicht erhöht bzw.verlängert. Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien – Gründer und Gründercoach – müssen diese ohne Beteiligung der Regionalpartner oder KfW gelöst werden. Ist ein Abbruch aufgrund von Bestimmungen zum Förderprogramm Gründercoaching Deutschland die Ursache so ist die KfW Bank der Ansprechpartner dafür. Sollte es zu einem Abbruch des Gründercoaching kommen – ohne einen Abschluss –  so sind die bereits geleisteten Arbeitszeitstunden des Beraters privatrechtlich abzurechnen – also ohne Förderung durch die KfW Bank.

Dauer des Gründercoaching Deutschland

Das Gründercoaching muss nach der schriftlichen Zusage – dem Bewilligungsbescheid innerhalb von 12 Monaten nach Start des Coachings abgeschlossen sein. Als Start des Coachings wird das Datum auf dem Beratervertrag gewertet, der maximal 8 Wochen nach Zusage bei der KfW Bank vorliegen muss.

Höhe des Beraterhonorar im Vertrag zum Gründercoaching Deutschland

Die Höhe des vertraglich vereinbarten Beraterhonorars ist weder nach Unten noch nach Oben hin festgelegt. Als Nutzer des Gründercoachings können Sie jeden in der KfW Beraterbörse gelisteten Gründercoach auswählen, unabhängig von der Höhe des Beraterhonorars. Die KfW Bank fördert jedoch im Rahmen des Förderprogramms Gründercoaching Deutschland maximal einen Tagessatz (Netto)von 800,- Euro. Sollte der Tagessatz des von ihnen ausgewählten Gründercoachs darüber liegen so müssen Sie diese Differenz selbst tragen.

Zahlungsvarianten für das Gründercoaching Deutschland

  1. Der Existenzgründer begleicht die gesamte Beraterrechnung incl. Umsatzsteuer und erhält nach Eingang und positiver Prüfung aller Coaching Unterlagen die Förderung in entsprechender Höhe durch die KfW Bank ausgezahlt. Der Existenzgründer tritt in Vorleistung – in der Beratungspraxis eher selten der Fall.
  2. Der Existenzgründer verzichtet durch eine Abtretungserklärung auf die Zahlung der Fördermittel an sich selbst. Stattdessen begleicht der Existenzgründer nur seinen Eigenanteil incl. der Umsatzsteuer (bei nicht Umsatzsteuerpflichtigen Existenzgründungen kann die Umsatzsteuer ebenfalls auf Antrag bis zur Bemessungsgrenze gefördert werden). Nach Eingang und positiver Prüfung aller Coaching Unterlagen erhält der Gründungsberater die Förderung in entsprechender Höhe durch die KfW Bank direkt ausgezahlt. Der Gründungsberater tritt in Vorleistung – eine in der Praxis gängige Verfahrensweise.

Überschreitung der Dauer oder der Kosten beim Gründercoaching Deutschland

Überschreitung der Dauer des Gründercoaching (GCD)

Übersteigt der geplante Ablauf des Coaching die Dauer von 12 Monaten so ist das Gründercoaching nicht förderfähig. Ist im Prozess des Gründercoaching absehbar das der verfügbare Zeitrahmen über 12 Monate geht, so muss synonym wie beim Überschreiten der Kosten, eine inhaltliche TRennung vorgenommen werden. Dadurch werden festgelegte Coachinginhalte innerhalb des förderfähigen Zeitraums von 12 Monaten bearbeitet. Für weitergehende Inhalte im Rahmen eines Coaching ist ein seperater Vertrag zwischem dem Gründer und dem Gründercoach abzuschliessen der nicht durch staatliche Fördermittel unterstützt wird.

Überschreiten der Kosten des Gründercoaching (GCD)

Übersteigen die Kosten geplant die Bemessungsgrenze (Netto) von 4.000,- bzw. 6.000,-  Euro ist das Coaching nicht förderfähig. Ist im Prozess des Gründercoaching absehbar das die Beratungskosten die Bemessungsgrenze übersteigen, so besteht die Möglichkeit die Inhalte genau abzugrenzen. Dadurch können die festgelegten Ziele mit dem Coaching erreicht werden und es erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Unterlagen die Zahlung der Fördermittel, durch die KfW Bank. Für darüber hinaus gehende Inhalte kann nun ein seperater Coachingvertrag abgeschlossen werden, der nicht durch staatliche Fördermittel unterstützt wird.

Für weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland oder anderen Förderprogrammen stehen wir ihnen gerne unter unserer Beratungshotline zur Verfügung.


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