Patent für den Schutz des geistigen Eigentums für Existenzgründer und Unternehmer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)  – Schutz geistigen Eigentums

Wozu brauche ich Schutzrechte für den Existenzgründer und Unternehmer ?

Stellen Sie sich vor Sie haben eine einzigartige Idee für eine Leistung oder ein Produkt. Wollen Sie dass diese Idee bei Erfolg innerhalb kurzer Zeit einfach kopiert wird und jemand anders mehr Geld mit dieser Idee verdient als der Erfinder.

Innovationen sind manchmal mit Geistesblitzen verbunden, sehr oft jedoch mit harter Arbeit und einem hohen Aufwand und Kosten. Damit sich diese finanziell bezahlt machen braucht der Erfinder die Schutzrechte. Damit werden die Vorraussetzungen für Innovationen geschaffen, die wiederum den Wettbewerb und Verbesserungen fördern.

Welche Schutzrechte bestehen für Existenzgründer und Unternehmer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)?

Das Deutsche Marken- und Patentamt vergibt gewerbliche Schutzrechte in für verschiedenen Formen und für verschiedene Bereiche von Ideen und Erfindungen.

  • Patente – Technische Erfindungen
  • Gebrauchsmuster – Technische Erfindungen
  • Marken – Marken für Waren und  Dienstleistungen
  • Geschmacksmuster – Design
  • Topographieschutzrechte – Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer  Halbleitererzeugnisse
  • Urheberrecht – Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie für EDV Programme – Kulturelle Leistung
  • Sortenschutz – neue Pflanzenzüchtung

Was ist für den Schutz erforderlich ?

Der gewerbliche Schutz von Ideen und Erfindungen erfordert bestimmte Vorraussetzungen. Welche zeigen wir Ihnen hier,

  • Neu
  • Erfinderische Tätigkeit über dem gegenwärtigen Stand der Technik
  • Gewerblich anwendbar
  • Ausführbar

Gebrauchsmuster

  • Neu
  • Erfinderische Tätigkeit über dem gegenwärtigen Stand der Technik
  • Gewerblich anwendbar
  • Ausführbar

Marken

  • Graphisch darstellbar
  • Keine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware
  • Unterscheidungskraft

Geschmacksmuster

  • Neu
  • Zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses
  • Eigenart

Topographieschutzrechte

  • Eigenart (keine Nachbildung einer anderen Topographie)

Urheberrecht

  • Persönliches  und individuelles Werk

Sortenschutz

  • Neuheit

Wann  beginnt und wie lange gilt der Schutzfür Unternehmer maximal ?

  • Patente – mit Veröffentlichung im Patentblatt – 20 Jahre
  • Gebrauchsmuster – mit Eintragung in das Gebrauchsmusterregister – 10 Jahre
  • Marken – mit Eintragung in die Markenrolle – 10 Jahre beliebig oft verlängerbar
  • Geschmacksmuster – mit Eintragung in das Geschmacksmusterregister – 25 Jahre
  • Topographieschutzrechte – abhängig davon ob die Topographie bereits verwendet wurde – Eintragung in die Topographierolle – 10 Jahre
  • Urheberrecht – ab Schaffung des Werkes – 70 Jahre, Tod des Urhebers
  • Sortenschutz – Erteilung des Sortenschutzes – 20 Jahre