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Gründung der Partnergesellschaft:
- mindestens 2 Gründer
- Satzung (ohne notarielle Beurkundung)
- Eintragung ins Partnerschaftsregister
Geschäftsführung der Partnergesellschaft:
Haftung der Partnergesellschaft:
- Beschränkung auf Gesellschaftsvermögen und den einzelnen Partner möglich
Finanzierung PG:
- kein gesetzliches Mindestkapital
Steuern:
Gewinn und Verlust der PG:
- Gewinnverteilung nach gleichen Teilen oder nach Gesellschaftervertrag
Besonderheiten der PG:
Vorteile:
- Gesellschaft auch für freie Berufe
- Haftungsbeschränkung auf den einzelnen Gesellschafter möglich
- Haftungsbeschränkung auf die Gesellschaft möglich
- kein Mindestkapital im Gegensatz zur GmbH und AG
Nachteile:
- hoher Gründungsaufwand
- Beachtung von Publizitätsvorschriften als Freiberufler