Existenzgründer der Handwerksbranche mit Meistertitel erhalten in Berlin  die Meistergründungsprämie. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen in Berlin.

Zielgruppe der Meistergründungsprämie Berlin:

  • Existenzgründer mit Handwerksmeistertitel die als Handwerksmeister tätig sind – d.h. die bei der Handwerkskammer angemeldet sind.
  • Handwerksmeister, auch EU Bürger, die sich innerhalb von 3 Jahren (Bedingung) nach Erlangung des deutschen Meistertitels  im Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen, in dem erlernten Beruf.

Förderhöhe der Meistergründungsprämie Berlin:

  • Einmaliger Zuschuss zur Unternehmensgründung als Meistergründungsprämie (Basisförderung) von 7.000 €
  • Einmaliger Zuschuss nach 3 Jahren der Unternehmensgründung als Meistergründungsprämie (Arbeitsplatzförderung) von 5.000 €
  • Insgesamt kann der Existenzgründer einen Zuschuss zur Existenzgründung in Höhe von 12.000 € erhalten

Fördervorraussetzungen der Meistergründungsprämie Berlin:

  • Antrag durch den Existenzgründer vor der Gründung, Übernahme, Beteiligung (ggf. mit dem Existenzgründungsberater) für die Basisförderung
  • Beteiligungen sind förderfähig ab einer Beteiligungsquote von mind. 30% mit Sperrminorität
  • Antrag durch den Jungunternehmer ist innerhalb der ersten 6 Monate nach der 3 Jahresfrist zu stellen für die Arbeitsplatzförderung
  • Existenzgründung durch einen Handwerksmeister mit Anmeldung zur HWK Berlin
  • Es darf keine weitere Haupt- oder Nebentätigkeit als Selbstständiger oder Unselbstständiger neben dem Handwerksbetrieb angenommen werden
  • Der Handwerksbetrieb muss mindestens 3 Jahre im Standort Berlin bestehen
  • Schaffung/ Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (mindestens einem)
    • ein Vollzeitarbeitsplatz für die Dauer von 12 Monaten oder
    • mehrere Teilzeitarbeitsplätze (mindestens 50% der Vollzeit) die in Summe einem Vollzeitarbeitsplatz entsprechen ebenfalls für die Dauer von 12 Monaten oder
    • ein Ausbildungsplatz für die Dauer von 12 Monaten
  • nur bei der ersten Unternehmensgründung, Beteiligung oder Übernahme des Handwerksmeisters

Anlaufstellen der Meistergründungsprämie Berlin:

  • Handwerkskammer (HWK) Berlin

Besonderheiten der Meistergründungsprämie Berlin

  • Bei Wegfall einer Fördermittel Vorraussetzung muss die Meistergründungsprämie mit Zinsen zurückgezahlt werden.
  • Handwerksmeister die sich in die  Handwerksrolle eintragen sind rentenversicherunsgpflichtig bei der Deutschen Rentversicherung. Handwerksmeister die z.B. einen Motorradladen betreiben – also überwiegend Handel mit geringem Anteil handwerklichen Leistungen – können sich wahlweise bei der IHK anmelden und haben somit auch die Wahlfreiheit bei dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge zu entscheiden.
  • Existenzgründer als Schornsteinfegermeister sind von der Förderung ausgeschlossen
  • Die Frist sich innerhalb der ersten 3 Jahre, nach Erlangung des Meistertitels selbstständig zu machen kann bei begründeten Einzelfällen angemessen verlängert werden – z.B. bei Mutterschaft, Wehrpflicht, Erziehungsurlaub, vorübergehender Berufsunfähigkeit oder Krankheit
  • Richtlinie endet am 31.12.2011

Hinweis Existenzgründer Helfer

Im Gegensatz zur Meistergründungsprämie in NRW erhält der Existenzgründer im Handwerk in Berlin unabhängig von der Schaffung von Arbeitsplätzen zur Gründung eine Basisförderung. Die Schaffung von Arbeitsplätzen wird zusätzlich gefördert.

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