Geregelt ist der Kaufvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB unter Paragraph 433 .

Vorraussetzungen für den Kaufvertrag:

  • Angebot und Annahme durch Verkäufer und Käufer
  • Zweiseitige Willenserklärung
  • keine Schriftformerfordernis
  • Verkäufer und Käufer dürfen nicht Geschäftsunfähig sein

Pflichten beim Kaufvertrag:

  • Verkäufer – Übereignung einer Sache (z.B. ein Produkt) an den Käufer und Verschaffung des Eigentums
  • Käufer – Zahlung des Kaufpreises (z.B. der ausgezeichnete Preis auf dem Produkt) und Abnahme der Sache

Der Vertrag kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Konkludentes Handeln bedeutet einfach – Sie gehen in ein Geschäft, sehen ein Produkt und dessen ausgezeichneten Preis, gehen damit zur Kasse und zahlen den Preis. Damit haben Sie einen Vertrag im Sinne des Paragraph 433 geschlossen.