KfW Startgeld – Förderkredit KfW Bank für Existenzgründer

Das KfW Startgeld der KfW Bank ist ein staatlich geförderter Kredit für Existenzgründer mit dessen Hilfe Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden können. Die Zielsetzung liegt in der Sicherstellung des wirtschaftlichen Erfolgs mit einer Finanzierung durch die das Unternehmen optimal ausgestattet werden kann.

Förderfähig im Rahmen des Förderprogramm – KfW Startgeld

Investitionen und Betriebsmittel werden durch den geförderten KfW Kredit, innerhalb der ersten 3 Jahre der Geschäftstätigkeit, finanziert. Der Kredit darf maximal zweimal je Antragsteller bis zur Fördergesamtsumme von 50.000 Euro beantragt werden. Eine Verknüpfung, Kombination mit anderen KfW oder ERP Förderprogrammen ist nicht möglich.

Welche betriebswirtschaftlichen Massnahmen sind förderfähig als Investition oder Finanzierung ?

  • Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens
  • Beteiligung an einem Unternehmen mit einer Geschäftsführungsfunktion – geschäftsführende Gesellschafter
  • Grundstücke, Immobilie – Gebäude, Nebenkosten Bau
  • Anlagen, Maschinen, Einrichtungsgegenstände
  • Software, Lizenzen, Fuhrpark
  • Waren- und Ersatzteillager
  • Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe

Rahmenbedingungen des Förderprogramm – KfW Startgeld

Die wichtigsten Rahmenbedingungen des Förderprogramm KfW Startgeld im Überblick

    • Finanzierung von 100% des benötigten Fremdkapitals
    • Höchstgrenze für die Finanzierung von Betriebsmitteln liegt bei 20.000 Euro
    • Laufzeit – 5 oder 10 Jahre jedoch mit der Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung, dadurch verkürzt sich die Laufzeit
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 Jahr bei 5 Jahren Laufzeit oder 2 Jahre bei 10 Jahren Laufzeit
    • Zinsbindung während der Laufzeit – Stichtag für den Zinssatz ist der am Tag der Zusage gültige Zins
    • Auszahlung des Kredit – KfW Startgeld zu 100% bis zu max. 50.000 Euro je Antragsteller
    • Zeitrahmen der Auszahlung – innerhalb von 9 Monaten nach Zusage im gesamten Betrag oder Teilbeträgen
    • Bereitstellunsgprovosion 0,25% nach 1 Monat nach Zusage für die nicht abgerufenen Betrag des Kredits
    • Monatliche Zins und Tilgungszahlung in gleich bleibend hohen, nachträglich zahlenden monatlichen Raten
    • Sicherheiten – keine Vorgaben, jedoch zumeist bankenübliche Sicherheiten
    • Haftungsfreistellung – der Hausbank (Hausbankprinzip) als durchleitende Bank  80% Haftungsfreistellung
    • Businessplan als Vorraussetzung zur Antragstellung des KfW Startgeld
    • Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen
    • Kredit Startgeld ist eine De Minimis Beihilfe – De Minimis Grenze von 200.000 Euro beachten

Kredit Startgeld abgelöst zum 01.04.2011 durch Gründerkredit Startgeld

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