Muster Vertrag Gründercoaching Deutschland KfW Bank

Hier stellen wir ihnen ein Muster für einen Vertrag zum Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise zur Nutzung im Impressum.

Füllen Sie gemeinsam mit ihrem Gründercoach den Vertrag, Vorlage jeweils an den grau gekennzeichneten Stellen aus. Ausdrucken, Unterschreiben, Absenden.

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Coachingvertrag zum Gründercoaching Deutschland (GCD)

Zwischen

(Name),(Strasse,Hausnummer), (PLZ,Ort)
(im Folgenden Auftraggeber genannt)

und

(Name),(Strasse,Hausnummer), (PLZ,Ort)
(im Folgenden Auftragnehmer genannt)

wird folgender Coachingvertrag abgeschlossen:

§ 1 Leistungsbeschreibung im Gründercoaching Deutschland (GCD)

(1) Der Aufraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung eines Coaching im Rahmen des Förderprogramms „Gründercoaching Deutschland (GCD)“.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber zu folgenden Inhalten zu coachen:
– Finanzierungsplanung
– Marketingplanung – Ziele, Strategie, Marketingmix
– Kundenanalyse – Zielgruppe, Segmentierung,
– Unternehmensstrategie (Markteintrittstrategie)
– Prozessplanung (Zeit- und Ablaufoptimierung)
– ….
– ….

(3) Das Coaching beginnt am (Startdatum)

(4) Das Coaching endet am (Abschlussdatum)

§ 2 Abschlussbericht des Gründercoaching Deutschland (GCD)

(1) Der Auftragnehmer hat die Ergebnisse zu den unter § 1 (2) beschriebenen Inhalten seiner Tätigkeit in einem Abschlussbericht gemäß Muster der KfW zu dokumentieren.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Abschlussbericht spätestens (Wert) Tage nach Abschluss des Coaching an den Auftraggeber auszuhändigen.

(3) Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtung nicht oder nur unvollständig bzw. nicht termingerecht oder mangelhaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen gesetzlichen Ansprüchen, seine Gegenleistung zurückzuhalten.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Aufraggebers beim Gründercoaching Deutschland (GCD)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Coaching notwendig sind.

§ 4 Honorar und Zahlungsweise des Auftragnehmers beim Gründercoaching Deutschland (GCD)

(1) Das Honorar des Auftragnehmers für seine Leistungen beträgt
(Wert) EUR pro Tagewerk zzgl. Mwst. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.

(2) Es werden (Wert) Tagewerke vereinbart.

(3) Die Zahlung erfolgt folgendermaßen:
Zahlung Eigenanteil nach Rechnungsstellung oder Zahlung in Teilzahlung zu x Euro je Monat

(4) Der Auftraggeber tritt seinen künftigen und bedingten Anspruch auf Zuschusszahlung gegen die KfW aus der Durchführung des „Gründercoaching Deutschland“ an den Auftragnehmer ab, an den die KfW die Auszahlung des zugesagten Zuschussbetrages mit schuldbefreiender Wirkung vornehmen kann. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers reduziert sich um den entsprechenden Zuschussbetrag.

Der Zuschussbetrag ergibt sich aus der Zusage der KfW vom (Datum Bewilligungsbescheid KfW Bank)

Die vorgenannte Abtretung durch den Auftraggeber wird hiermit vereinbart:
JA ()
NEIN ()

§ 5 Ansprechpartner/Berater beim Gründercoaching Deutschland (GCD)

(1) Ansprechpartner beim Auftraggeber ist:
Hr. oder Fr. (Name), Adresse wie oben

(2) Das Coaching wird auf Seiten des Auftragnehmers durchgeführt von:
Hr. oder Fr. (Name), Adresse wie oben

(3) Der Auftragnehmer erklärt, dass er bzw. der von ihm eingesetzte Coach in der KfWBeraterbörse gelistet und für die Durchführung von Coachingmaßnahmen im Rahmen des Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist.

§ 6 Kündigung beim Gründercoaching Deutschland (GCD)

Die Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich zu kündigen.

§ 7 Sonstige Bestimmungen zum Vertrag beim Gründercoaching Deutschland (GCD)

(1) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

(2) Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, sollen sich die Parteien auf eine Regelung einigen, welche die unwirksame oder fehlende Bestimmung so weit wie möglich ersetzt.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung der vereinbarten Leistung bekannt werden, insbesondere Betriebs und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, vertraulich zu behandeln und nicht außerhalb dieses Vertrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

(4) Dieses Vertragsverhältnis wird ausschließlich durch die Bestimmungen in diesem Vertrag geregelt. Nebenabreden bestehen nicht bzw. entfalten keine Rechtswirkung für dieses Vertragsverhältnis.

(5) Jede Partei erhält ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages.
(Ort), den (Datum)

__________________                              __________________
Auftraggeber                                                   Auftragnehmer

 


Hinweis Existenzgründer Helfer

Das kostenlose Muster hat als Grundlage die vom BMWi kostenlos zur Verfügung gestellte Vorlage zum Vertrag des Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank. Natürlich steht es ihnen als Nutzer der kostenlosen Vorlage frei diesen anzupassen. Erweiterungen der inhaltlichen Tiefe dienen beiden Seiten – dem Gründungsberater und dem Gründercoach. Weniger als die genannten Inhalte sollten Sie nicht in ihrem Vertrag stehen haben.

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