Ablauf,  Antrag und Zahlung – Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW Bank

In der Praxis wird durch Gründer und Jungunternehmer häufig die Frage gestellt:
Wie genau funktioniert denn das Gründercoaching Deutschland der KfW Bank ?

Das Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank als Coaching in der Existenzfestigung nach der Gründung funktioniert ähnlich dem Vorgründungscoaching vor der Gründung. Der wesentliche Unterschied ist in der Zielsetzung des Gründercoaching Deutschland gegenüber dem Vorgründungscoaching zu sehen.

Das GCD soll gezielt einzelne Entwicklungsfelder oder Schwächen des Existenzgründers beheben und dafür sorgen das der Gründer die wichtige und gefährliche Startphase der Gründung übersteht. Das Vorgründungscoaching soll helfen die Gründungsidee und den Gründer auf Herz und Nieren zu prüfen. Das Resultat daraus ist der Businessplan.

Ablauf,  Antrag und Zahlung – Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW Bank

Das Gründercoaching wird in der Praxis in 6 Schritten durchgeführt

  1. Infogespräch mit dem Gründer – Im kostenlosen Erstgespräch stellt der Existenzgründer seine Gründungsidee im groben Rahmen vor. Der Gründungsberater informiert über sein Leistungsspektrum und stellt geeignete Fördermittel und deren Inhalte dar. Beim Erstgespräch werden zudem die Rahmenbedingungen besprochen und eine Zeitplanung dargestellt. Der Zeiteinsatz sollte im beiderseitigen Interesse 45 min nicht übersteigen.
  2. Entscheidung für den Gründungsberater – Nachdem der Existenzgründer sich für einen Gründungsberater – der in der KfW Beraterbörse gelistet sein muss – entschieden hat, vereinbaren beide gemeinsam die Inhalte und Zielsetzung des Gründercoaching. Der Gründungsberater unterstützt den Gründer bei der Antragstellung (Onlineantrag) und nennt ggf. auch den Ansprechpartner beim Regionalpartner der KfW Bank.
  3. Bewilligungsgespräch beim Regionalpartner der KfW Bank – Der Existenzgründer stellt in einem Gespräch mit einem Berater des Regionalpartners der KfW Bank seinen Beratungsbedarf dar. Der Berater gibt dabei dem Existenzgründer weitere wichtige Hinweise zum Ablauf und den Bedingung für das Gründercoaching Deutschland (GCD).
  4. Bewilligungsbescheid und Coachingvertrag – Nach dem positiven Bewilligungsbescheid durch die KfW Bank darf der Gründer in sein Gründercoaching mit dem Gründungsberater einsteigen. Der Beratungsvertrag darf erst nach der schriftlichen Zusage der KfW Bank, zwischen dem Gründer und dem in der KfW Beraterbörse gelisteten Berater geschlossen werden. Nach Unterzeichung des Beratervertrags durch den Gründer und Gründungsberater wird der Start für das Gründercoaching festgelegt.
  5. Gründercoaching – Nun wird das Gründercoaching durchgeführt und die vereinbarten Inhalte bearbeitet. Der Gründungsberater coacht den Gründer innerhalb eines Zeitraumes von maximal 12 Monaten. Der Umfang des Coaching ist nur durch die maximale Bemessungsgrenze – Grenze der Fördermittelhöhe festgelegt. Das maximale Tageshonorar des Gründungsberater darf 800,- Euro nicht übersteigen.
  6. Abschluss und Abrechnung Gründercoaching – Der Gründer erhält durch den Gründungsberater einen Abschlussbericht und die Rechnung, beides wird über den Regionalpartner auch an die KfW Bank geleitet. Dem Existenzgründer stehen bei der Zahlung der Beraterrechnung zwei Wege offen – nur den Eigenanteil zahlen und Förderung abtreten oder Gesamtsumme der Rechnung zahlen und Förderung von der KfW direkt erhalten.
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