Körperschaftssteuer fällt ausschließlich auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie die UG haftungsbeschränkt, GmbH , AG und Limited an. Der Gewinn wird entweder ausgeschüttet oder aber bleibt im Besitz der Gesellschaft . Die Gewinne werden grundsätzlich mit 15% besteuert. Anzurechnen ist der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuer. Das ergibt in Summe eine Gesamtbelastung von 15,825 %.
Die Körperschaftssteuer ist vierteljährlich als Vorauszahlung an das zuständige Finanzamt zu zahlen. Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Vorrauszahlungen durch das Unternehmen.
Hinweis Existenzgründer Helfer:
Achten Sie als Geschäftsführender Gesellschafter darauf, das Ihr eigenes Geschäftsführer Gehalt angemessen ist, sonst kann das Finanzamt ein verdeckte Gewinnausschüttung vermuten – was eine nachträgliche Erhöhung der Berechnungsgrundlage der Körperschaftssteuer zur Folge hat.