Vorsteuer wird auf fast jeden Einkauf des Existenzgründers/ Unternehmer erzeugt. Die Steuer fällt also dann an, wenn Sie als Existenzgründer/ Unternehmer – Produkte oder Dienstleistungen einkaufen.
Die Vorsteuer ist das positive Saldo des Existenzgründers/ Unternehmer beim Finanzamt.
Vorraussetzung zur Saldierung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuerpflicht des Existenzgründers/ Unternehmers und der Ausweis der Umsatzsteuer beim Lieferanten (falls dieser selbst Umsatzsteuerpflichtig ist). Wer Umsatzsteuerpflichtig ist sehen Sie bei unserer Übersicht der Rechtsformen.
Berechnung der Vorsteuer:
Steuer = Nettoeinkaufspreis * Umsatzsteuersatz
Steuer auf Produkt (Beispielwert 100,- €) = 100,- € * 19% = 19,- €
Bruttoeinkaufspreis = 119,- € (100% + Umsatzsteuersatz)
Hinweis Existenzgründer Helfer:
Bei hohen Investitionskosten für eine Existenzgründung, Übernahme oder Nachfolge lohnt sich in der Regel auch die Nutzung der freiwilligen Umsatzsteuerpflicht (Festlegung auf 5 Jahre), um Vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.