Gründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- mindestens 2 Gründer (natürliche und juristische Personen)
- keine Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
Geschäftsführung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- durch Gründer/ Inhaber
Haftung der Gesellschaft:
- keine Beschränkung – Vollhafter (Privat- und Gesellschaftsvermögen)
Finanzierung der GbR:
- kein gesetzliches Mindestkapital
Steuern der GbR:
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (nur bei Gewerbetätigkeit oder bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft)
Gewinn und Verlust der GbR:
- Gewinnverteilung nach Gesellschaftervertrag
Besonderheiten der GbR:
- formlose und einfache Gründung
- Gründungszeit 1 Tag
- bei gewerblich tätiger Gesellschaft und einem Jahresumsatz von mind. 250.000 € Wandlung in eine Handelsregisterpflichtige OHG
- hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung
Vorteile:
- keine Publizitätspflicht
- einfache, schnelle und formlose Gründung
- hohe Kreditwürdigkeit durch Vollhafter
- keine Arbeitnehmermitbestimmung
Nachteile:
- geringes Image
- nur für Kleingewerbe möglich
- Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden oder Geschäftsführung per Vertrag bestimmt