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Gründung der Unternehmergesellschaft:
mindestens 1 Gründer, maximal 3 Gesellschafter
notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
Eintragung ins Handelsregister
Gewerbeanmeldung
Geschäftsführung der Unternehmergesellschaft:
durch bestellten Geschäftsführer
Haftung der Unternehmergesellschaft:
beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Finanzierung der Unternehmergesellschaft:
Gesetzliches Mindestkapital 1 €
Rücklagenbildung bis 25.000 € Mindestkapital – 25% vom Jahresüberschuss bis zum erreichen des Mindestkapitals – Wandlung in eine GmbH nach Antrag (es besteht jedoch keine Umwandlungspflicht).
Steuern der Unternehmergesellschaft:
Gewinn und Verlust der UG:
Gewinnverteilung nach Anteilen am Grundkapital oder nach Gesellschaftervertrag
Besonderheiten der UG:
Publizitätspflicht der UG (haftungsbeschränkt)
Kredite meist nur in Kombination mit persönlicher Haftung möglich
bei drohender Insolvenz besteht seitens des Geschäftsführers und der Gesellschafter Anmeldepflicht
Vorteile der UG:
geringe Gründungskosten – ab ca. 120,- € möglich
schnelle Gründungen möglich – ca. 2 Wochen
geringes Gründungskapital notwendig
Stammkapital entwickelt sich analog zum Unternehmenserfolg
Auslandsniederlassungen möglich
einfache und schnelle Aufnahme neuer Gesellschafter
Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital der Gesellschaft
Mitarbeitermitbestimmung erst ab mehr als 500 Mitarbeitern
Nachteile der UG:
als Stammkapitaleinlagen sind nur Bareinlagen zulässig
keine Teilleistungen der Einlagen zulässig
geringe bis keine Kreditwürdigkeit
geringes Image
bei fehlendem Wort “haftungsbeschränkt” kommt es zur unbeschränkten Haftung z.B. bei Verträgen mit Kunden
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