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Gründung der Unternehmergesellschaft:
- mindestens 1 Gründer, maximal 3 Gesellschafter
- notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
Geschäftsführung der Unternehmergesellschaft:
- durch bestellten Geschäftsführer
Haftung der Unternehmergesellschaft:
- beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Finanzierung der Unternehmergesellschaft:
- Gesetzliches Mindestkapital 1 €
- Rücklagenbildung bis 25.000 € Mindestkapital – 25% vom Jahresüberschuss bis zum erreichen des Mindestkapitals – Wandlung in eine GmbH nach Antrag (es besteht jedoch keine Umwandlungspflicht).
Steuern der Unternehmergesellschaft:
Gewinn und Verlust der UG:
- Gewinnverteilung nach Anteilen am Grundkapital oder nach Gesellschaftervertrag
Besonderheiten der UG:
- Publizitätspflicht der UG (haftungsbeschränkt)
- Kredite meist nur in Kombination mit persönlicher Haftung möglich
- bei drohender Insolvenz besteht seitens des Geschäftsführers und der Gesellschafter Anmeldepflicht
Vorteile der UG:
- geringe Gründungskosten – ab ca. 120,- € möglich
- schnelle Gründungen möglich – ca. 2 Wochen
- geringes Gründungskapital notwendig
- Stammkapital entwickelt sich analog zum Unternehmenserfolg
- Auslandsniederlassungen möglich
- einfache und schnelle Aufnahme neuer Gesellschafter
- Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital der Gesellschaft
- Mitarbeitermitbestimmung erst ab mehr als 500 Mitarbeitern
Nachteile der UG:
- als Stammkapitaleinlagen sind nur Bareinlagen zulässig
- keine Teilleistungen der Einlagen zulässig
- geringe bis keine Kreditwürdigkeit
- geringes Image
- bei fehlendem Wort „haftungsbeschränkt“ kommt es zur unbeschränkten Haftung z.B. bei Verträgen mit Kunden