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Gründung der Aktiengesellschaft:
- mindestens 1 Gründer (darf gleichzeitig auch Vorstandsmitglied sein)
- mindestens 3 Aufsichtsratsmitglieder
- mindestens 1 Vorstandsmitglied
- Satzung durch notarielle Beurkundung
Geschäftsführung der Aktiengesellschaft:
Haftung der Aktiengesellschaft:
- beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Finanzierung der Aktiengesellschaft:
- Gesetzliches Mindestkapital 50.000 €
Steuern der Aktiengesellschaft:
Gewinn und Verlust der AG:
- Gewinnverteilung nach Anteilen am Grundkapital
Besonderheiten der AG:
- Publizitätspflicht der AG
- bis 500 Mitarbeiter keine Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat
Vorteile der AG:
- Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital der Gesellschaft
- besseres Image
- einfache und schnelle Aufnahme neuer Gesellschafter
- einfache Unternehmensübertragung möglich
Nachteile der AG:
- höhere laufende Kosten
- hohe Kapitalbindung durch 50.000 € Stammkapital
- aufwendige Gründung
- längere Gründungsdauer
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