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Gründung als Freiberufler:
- 1 Gründer (natürliche Person)
- keine Eintragung ins Handelsregister
- Eintragung ins Partnerschaftsregister bei Teamgründung
- Gewerbeanmeldung (Ausnahme Kleingewerbe)
Geschäftsführung des Freiberufler:
Haftung des Freiberufler:
- keine Beschränkung – Vollhafter (Privat- und Gesellschaftsvermögen)
Finanzierung:
- kein gesetzliches Mindestkapital
Steuern:
Gewinn und Verlust:
- alleinig dem Gründer/ Inhaber
Besonderheiten:
- formlose und einfache Gründung
- Gründungszeit 1 Tag
- bei Tätigkeit die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb (nach Art und Umfang) erforderlich machen Handelsregistereintrag notwendig
- hohe Flexibilität in der gesasmten Geschäftstätigkeit und -führung
- zusätzliche spezifische Vorschriften für Freiberufler
- Tätigkeit entscheidend (nicht die Ausbildung) zur Anerkennung als Freiberufler
Vorteile:
- keine Publizitätspflicht
- einfache, schnelle und formlose Gründung
- geringe laufende Kosten
- keine Arbeitnehmermitbestimmung
Nachteile:
- geringes Image
- geringe Kapitaldecke
- Inhaber als Vollhafter
- eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
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