Kleine und mittlere Unternehmen – KMU nach EU Richtlinie

Die meisten populären Fördermittel der KfW Bank, des ESF und der einzelnen Landesförderbanken haben als Bedingungen die sogenannte Größenordnungsgrenze der EU Richtlinie. Übersteigt ein Unternehmen einzeln oder im Verbund eine der Größenordnungsvorgaben so ist das Unternehmen von vielen Förderprogrammen für KMU ausgeschlossen.

KMU Kriterium – Größenordnung nach EU Richtlinie

  • Sie haben weniger als 250 Mitarbeiter.
  • Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsumme beträgt höchstens 43 Mio. Euro.