Kleinunternehmer müssen ihre Rechnung gemäß der sogenannten Kleinunternehmregelung §19 (UStG) schreiben. Wie sieht nun so eine Rechnung aus und welche Inhalte sind vorgeschrieben für einen Kleinunternehmer. Grundsätzlich besteht beim Kleinunternehmer gegenüber dem normalen Unternehmer “nur” der Unterschied das der Kleinunternehmer explizit auf seinen Status in Rechnungen hinweisen muss und keine Umsatzsteuer ausweisen  darf.

Inhalte einer Rechnung gemäß Kleinunternehmerregelung

Rechnung-KleinunternehmerAls Kleinunternehmer gemäß §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) bist du von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Das bedeutet, dass du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst. Allerdings musst du trotzdem eine Rechnung erstellen, wenn du eine Leistung erbracht hast.

Eine Rechnung muss laut UStG folgende Pflichtangaben enthalten:

  1. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  3. Ausstellungsdatum der Rechnung
  4. fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung
  7. Netto- und gegebenenfalls Bruttobetrag der Rechnung
  8. bei Anwendung einer Steuerbefreiung den Hinweis darauf (z.B. “Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”)

Hier ein praktisches Beispiel für eine Rechnung als Kleinunternehmer:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens: Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: Musterfirma GmbH Musterweg 2 67890 Musterstadt
  • Ausstellungsdatum der Rechnung: 14. Februar 2023
  • Fortlaufende Rechnungsnummer: 2023-001
  • Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen: 5 Stunden Beratungsleistung für Musterfirma GmbH im Bereich Marketing
  • Zeitpunkt der Leistungserbringung: 10. bis 12. Februar 2023
  • Nettobetrag der Rechnung: 500 Euro
  • Hinweis: “Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

Die Rechnung enthält alle Pflichtangaben gemäß §19 UStG und ist somit rechtlich korrekt.


Zusätzliche Inhalte

  • Produkt-/ Bestellnummer
  • Webseite/ Facebook Fanpage/ Xing Daten
  • Verbindungsdaten (Tel./ Fax/ Mail)

Muster einer Rechnung für Kleinunternehmer

Hier finden Sie den Download