Existenzgründer der Handwerksbranche mit Meistertitel erhalten in NRW die Meistergründungsprämie. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen in NRW.
Zielgruppe der Meistergründungsprämie NRW:
- Existenzgründer mit Handwerksmeistertitel die als Handwerksmeister tätig sind – d.h. die bei der Handwerkskammer angemeldet sind.
Förderhöhe der Meistergründungsprämie NRW:
- Einmaliger Zuschuss zur Unternehmensgründung von 7.500 €
Fördervorraussetzungen der Meistergründungsprämie NRW:
- Antrag durch den Existenzgründer vor der Gründung, Übernahme, Beteiligung (ggf. mit dem Existenzgründungsberater)
- Existenzgründung durch einen Handwerksmeister mit Anmeldung zur HWK
- Finanzierungsvolumen muss mindestens 15.000 Euro Netto (früher 25.000 Euro bei Vorhaben von Männern und 20.000 € bei Vorhaben von Frauen) übersteigen
- Schaffung/ Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (mindestens einem)
- ein Vollzeitarbeitsplatz für die Dauer von 24 Monaten oder
- mehrere Teilzeitarbeitsplätze die in Summe einem Vollzeitarbeitsplatz entsprechen ebenfalls für die Dauer von 24 Monaten oder
- ein Ausbildungsplatz für die Dauer von 12 Monaten (im Betrieb werden angerechnet) und Abschluss der Ausbildung
- nur bei der ersten Unternehmensgründung, Beteiligung oder Übernahme des Handwerksmeisters
Anlaufstellen der Meistergründungsprämie NRW:
- Über die HWK des jeweiligen Bezirks des Existenzgründers an die LGH
Besonderheiten der Meistergründungsprämie NRW
- Bei Wegfall einer Fördermittel Vorraussetzung muss die Meistergründungsprämie mit Zinsen zurückgezahlt werden.
- Handwerksmeister die sich in die Handwerksrolle eintragen sind rentenversicherunsgpflichtig bei der Deutschen Rentversicherung. Handwerksmeister die z.B. einen Motorradladen betreiben – also überwiegend Handel mit geringem Anteil handwerklichen Leistungen – können sich wahlweise bei der IHK anmelden und haben somit auch die Wahlfreiheit bei dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge zu entscheiden.