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Bezeichnung:
- Private Company Limited by Shares = umgangssprachlich Englische Mini GmbH
Gründung der Limited:
- mindestens 1 Director (Geschäftsführer)
- mindestens 1 Company Secretary (Schriftführer)
- Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
Geschäftsführung der Limited:
- durch bestellten Geschäftsführer
Haftung der Limited:
- beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Finanzierung der Limited:
- Gesetzliches Mindestkapital 1 €
Steuern der Ltd.:
Gewinn und Verlust der Ltd.:
- Gewinnverteilung nach Anteilen am Grundkapital
Besonderheiten:
- Publizitätspflicht der Ltd. in UK und Deutschland
Vorteile:
- einfache, schnelle (1 Tag) und kostengünstige (ab ca. 150 €) Gründung möglich
- Haftungsbeschränkung
- geringes Mindestkapital bleibt im Gegensatz zur UG (haftungsbeschränkt)
- keine Mitarbeitermitbestimmungsrechte
- international annerkannt
Nachteile:
- höhere laufende Kosten
- geringes Image
- geringe Kreditwürdigkeit
- höhere Kosten bei Rechtsstreitigkeiten
- Ltd. Geschäftsführer sind Vollhafter im englischen Recht