Die Zulassung zur KfW Beraterbörse ist durch Qualifikation, Berufserfahrung und aktuellem Berufsstatus reglemtiert. Das bedeutet in der Praxis, dass fest definierte Werte für die Zulassung in der KfW Beraterbörse durch den Berater erfüllt sein müssen.

Die Beraterbörse ist eine Servicedienstleistung, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entwickelt wurde, um Existenzgründer und Unternehmer bei der Suche nach qualifizierten und kompetenten Gründungs- und Unternehmensberatern zu helfen.

KfW Beraterbörse Zulassung

Welche Schritte sind notwendig um als Berater in der Beraterbörse zugelassen zu werden ?

  • Zustimmung zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Börse
  • Allgemeine Daten
    • Persönliche Daten
    • Unternehmensdaten
    • Ausbildung
  • Lebenslauf – Berufliche Stationen
  • Beratungserfahrung – mind. 3 Jahre als Berater (Selbstständig oder Angestellt)
  • Beratertätigkeit
    • Beratertyp
    • Mitgliedschaften
    • Seminartätigkeiten
  • Einsatzgebiete – Bundesländer
  • Anträge auf Listung – Beratungsbereich, Produkt
  • Bewertungen, mind. 3 aktuelle Referenzen durch Kunden

Zulassung zu einem Beratungsprodukt der KfW Beraterbörse

Um zu einem Beratungsprodukt zugelassen zu werden, ist die Zustimmung zu den allgemeinen Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Beratungsproduktes durch den Berater erforderlich. Diese Zustimmung kann weitere Faktoren beinhalten wie z.B. der Abgabe eines polizeilichen Führungszeugnisses für das Beratungsprodukt Gründungscoaching Niedersachsen der NBank.

Datenerfassung durch Berater und Kunden

Die Erfassung der Daten erfolgt durch Kunden und Berater. Die KfW Bank übernimmt die Prüfung der Zulassungsdaten und die kostenlose Bereitstellung der Informationen. Seit 01.04.2011 müssen Berater in der KfW Datenbank zur Aufrechterhaltung des Beraterstatus, mindestens 2 Beratungen innerhalb der letzten 12 Monate nachweisen. Die Zulassung zur Beraterbörse wurde nicht verändert.