Der Gründerzuschuss ist eine finanzielle Förderung, die Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Er wird von der Agentur für Arbeit gewährt und dient dazu, den Lebensunterhalt in der ersten Phase der Gründung zu sichern. In diesem Artikel erfahren Sie, was der Gründerzuschuss genau ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie er beantragt wird und welche weiteren geläufigen Bezeichnungen es für diese Förderung gibt.

Der Gründerzuschuss, auch bekannt als “Ich-AG” oder “Überbrückungsgeld”, ist eine finanzielle Unterstützung für Gründerinnen und Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Er dient dazu, den Lebensunterhalt in den ersten Monaten der Selbstständigkeit zu sichern und so das unternehmerische Risiko zu minimieren.

Voraussetzungen für den Gründerzuschuss

  1. Arbeitslosigkeit:
    Die Gründerin oder der Gründer muss arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  2. Tragfähiges Konzept:
    Ein schlüssiges Geschäftskonzept für das geplante Unternehmen muss vorliegen und von der Agentur für Arbeit als tragfähig eingestuft werden.
  3. Persönliche Eignung:
    Die Gründerin oder der Gründer muss die persönliche Eignung für die Selbstständigkeit nachweisen.
  4. Businessplan:
    Ein Businessplan, der das geplante Vorhaben und die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben darlegt, ist erforderlich.

Um den Gründerzuschuss zu beantragen, muss ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vereinbart werden. Dort wird das Gründungsvorhaben besprochen und die Erfüllung der Voraussetzungen geprüft. Bei positiver Entscheidung wird der Zuschuss bewilligt und monatlich ausgezahlt.

Gründerzuschuss

Um den Gründerzuschuss zu beantragen, muss ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vereinbart werden. Dort wird das Gründungsvorhaben besprochen und die Erfüllung der Voraussetzungen geprüft. Bei positiver Entscheidung wird der Zuschuss bewilligt und monatlich ausgezahlt.

Beispiel für den Gründerzuschuss in tabellarischer Form

Monate seit Gründung Höhe des Zuschusses
1 – 6 300 Euro/Monat
7 – 12 300 Euro/Monat (nach Ermessen)
13 – 18 300 Euro/Monat (nach Ermessen)

Weitere geläufige Bezeichnungen für den Gründerzuschuss:

  • Existenzgründungszuschuss
  • Startgeld
  • Gründungszuschuss

Der Gründerzuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Existenzgründerinnen und -gründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Durch die monatliche Zahlung kann der Lebensunterhalt gesichert und das unternehmerische Risiko in der Anfangsphase reduziert werden. Es lohnt sich, die Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen und den Gründerzuschuss rechtzeitig zu beantragen, um einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.