Erklärung zur AfA – Abschreibung für Abnutzung
Die Abschreibung (im Steuerrecht „Absetzung für Abnutzung kurz „AfA“ genannt) umfasst Gegenstände des Anlagevermögens, wie zum Beispiel Maschinen und Fahrzeuge, die im Laufe der Zeit abgenutzt werden und so an Wert verlieren. Dieser Wertverlust kommt durch Verschleiß, aber auch durch technischen Fortschritt zustande. Der Begriff bezeichnet den Wertverlust eines Anlagevermögens (z.B. der Wertverlust eines Fahrzeuges nach einer gewissen Zeit und Gebrauchsabnutzung). Der Betrag der der Wertminderung entspricht, wird als Aufwand in der Gewinn- Verlustrechnung verbucht und als Kostenfaktor in der Kostenrechnung angesetzt.
Weitere Bezeichnungen für die Afa
- steuerliche oder bilanzielle Abschreibung
- Normalabschreibung
Stichwortbeziehungen für die AfA
Begriffe die in Beziehung stehen zur AfA
- BMF
- Abschreibungsformen – linear, degressiv, zeitanteilig und progressiv
- Ansparabschreibung
- Leistungsabschreibung
- Restwertabschreibung
- Sonderabschreibung
- Sofortabschreibung
- Gebäudeabschreibung
- Anschaffungswertprinzip
- abnutzbare Wirtschaftsgüter
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Anlagenspiegel
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kalkulatorische Kosten
- Anschaffungskosten
- Herstellungskosten
- Gemeinkosten
- Fertigungsgemeinkosten
- Nutzungsdauer
- Anlagevermögen
- EBIT
- Cashflow
Einordnung AfA
Der Begriff Abschreibung ist unter die Kategorie Unternehmenssteuer einzuordnen
Gesetze AfA
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- AfA Tabelle (wird vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben) – BM