Erklärung zu ERP-Kapital
Das ERP-Kapital wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Gründungen angeboten. Es wird als Nachrangdarlehen gewährt, sodass es eher zum Eigenkapital zählt und so die Aufnahme weiteren Fremdkapitals ermöglicht. Gewährt wird es Gründern oder Übernehmern von kleinen und mittelständischen Unternehmen, deren Eigenmittel mindestens 15% der Investition betragen. Die ersten 7 Jahre sind tilgungsfrei, die Zinsen liegen unter den Zinsen des freien Kapitalmarkts.
Weitere Bezeichnungen
Stichwortbeziehungen für ERP-Kapital
- Gründung
- Unternehmen
- Unternehmer
- KMU
- Hausbank
- Wirtschaftsförderung