Die Meistergründungsprämie ist eine staatliche Fördermaßnahme, die es Meistern und Meisterinnen ermöglicht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Sie ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, die Gründung eines eigenen Unternehmens zu erleichtern und den erfolgreichen Start zu fördern. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Meistergründungsprämie, inklusive eines verständlichen Beispiels in Tabellenform.

Was ist die Meistergründungsprämie?

Die Meistergründungsprämie ist eine finanzielle Unterstützung, die Handwerksmeistern und -meisterinnen gewährt wird, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Sie ist Teil der Fördermaßnahmen zur Stärkung des Handwerks und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Prämie soll den Anreiz bieten, sich mit einem eigenen Handwerksbetrieb selbstständig zu machen und dadurch die Wirtschaft zu beleben.

Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie

  1. Meisterqualifikation:
    Die Antragsteller müssen über eine abgeschlossene Meisterqualifikation in einem handwerklichen Beruf verfügen.
  2. Selbstständigkeit:
    Die Prämie kann für die Gründung eines neuen Handwerksbetriebs oder die Übernahme eines bestehenden Betriebs genutzt werden.
  3. Betriebsgröße:
    Der Betrieb darf zum Zeitpunkt der Antragstellung eine bestimmte Mitarbeiteranzahl nicht überschreiten.
  4. Hauptberufliche Tätigkeit:
    Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
  5. Wirtschaftlichkeit:
    Es wird erwartet, dass der Betrieb wirtschaftlich tragfähig ist und positive Zukunftsaussichten hat.
Meistergründungsprämie

Höhe der Meistergründungsprämie

Die Höhe der Meistergründungsprämie variiert je nach Bundesland und kann unterschiedlich ausfallen. Sie kann einmalig oder über einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt werden. Die Prämie kann zur Deckung von Gründungskosten, Investitionen oder anderen betrieblichen Ausgaben verwendet werden.

Beispiel in Tabellenform

Ausgaben Betrag
Gründungskosten 10.000 €
Investitionen 20.000 €
Sonstige Ausgaben 5.000 €
Gesamtausgaben 35.000 €
Meistergründungsprämie 7.000 €

Weitere geläufige Bezeichnungen

  • Meisterbonus
  • Meistergründungszuschuss
  • Meisterprämie

Die Meistergründungsprämie ist eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Handwerksmeister und -meisterinnen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Sie hilft, die anfänglichen Kosten und Investitionen abzudecken und den Start des eigenen Handwerksbetriebs zu erleichtern. Die genauen Konditionen und Höhen der Prämie variieren je nach Bundesland und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Meistergründungspämie in allen Bundesländern

  1. Baden-Württemberg:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 7.500 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird gestaffelt ausgezahlt: 3.000 Euro zu Beginn, 2.000 Euro nach einem Jahr und nochmals 2.500 Euro nach zwei Jahren.
  2. Bayern:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 10.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt. 80 % des Betrags bei Start der Geschäftstätigkeit und die restlichen 20 % nach zwei Jahren erfolgreicher Selbstständigkeit.
  3. Berlin:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 7.500 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird gestaffelt ausgezahlt: 3.000 Euro zu Beginn, 2.000 Euro nach einem Jahr und nochmals 2.500 Euro nach zwei Jahren.
  4. Brandenburg:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 7.500 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird gestaffelt ausgezahlt: 3.000 Euro zu Beginn, 2.000 Euro nach einem Jahr und nochmals 2.500 Euro nach zwei Jahren.
  5. Bremen:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 5.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt. 80 % des Betrags bei Start der Geschäftstätigkeit und die restlichen 20 % nach zwei Jahren erfolgreicher Selbstständigkeit.
  6. Hamburg:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 5.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt. 80 % des Betrags bei Start der Geschäftstätigkeit und die restlichen 20 % nach zwei Jahren erfolgreicher Selbstständigkeit.
  7. Hessen:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 10.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in drei Teilen ausgezahlt: 4.000 Euro zu Beginn der Selbstständigkeit, 3.000 Euro nach einem Jahr und weitere 3.000 Euro nach drei Jahren.
  8. Mecklenburg-Vorpommern:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 7.500 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird gestaffelt ausgezahlt: 3.000 Euro zu Beginn, 2.000 Euro nach einem Jahr und nochmals 2.500 Euro nach zwei Jahren.
  9. Niedersachsen:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 10.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt. 80 % des Betrags bei Start der Geschäftstätigkeit und die restlichen 20 % nach zwei Jahren erfolgreicher Selbstständigkeit.
  10. Nordrhein-Westfalen (NRW):
    • Höhe der Prämie: Bis zu 15.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in drei Tranchen ausgezahlt: 5.000 Euro bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, 5.000 Euro nach einem Jahr und weitere 5.000 Euro nach drei Jahren, sofern das Unternehmen erfolgreich läuft.
  11. Rheinland-Pfalz:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 9.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in drei Raten ausgezahlt: 3.000 Euro zu Beginn, 3.000 Euro nach einem Jahr und nochmals 3.000 Euro nach zwei Jahren.
  12. Saarland:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 10.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt. 80 % des Betrags bei Start der Geschäftstätigkeit und die restlichen 20 % nach zwei Jahren erfolgreicher Selbstständigkeit.
  13. Sachsen:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 7.500 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird gestaffelt ausgezahlt: 3.000 Euro zu Beginn, 2.000 Euro nach einem Jahr und nochmals 2.500 Euro nach zwei Jahren.
  14. Sachsen-Anhalt:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 7.500 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird gestaffelt ausgezahlt: 3.000 Euro zu Beginn, 2.000 Euro nach einem Jahr und nochmals 2.500 Euro nach zwei Jahren.
  15. Schleswig-Holstein:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 10.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt. 80 % des Betrags bei Start der Geschäftstätigkeit und die restlichen 20 % nach zwei Jahren erfolgreicher Selbstständigkeit.
  16. Thüringen:
    • Höhe der Prämie: Bis zu 10.000 Euro.
    • Auszahlung: Die Prämie wird in zwei Raten ausgezahlt. 80 % des Betrags bei Start der Geschäftstätigkeit und die restlichen 20 % nach zwei Jahren erfolgreicher Selbstständigkeit.