10 Fragen und Antworten – zum Gründungscoaching Niedersachsen der NBank
Hinweis: Das Gründungscoaching Niedersachsen der NBank wurde leider ersatzlos gestrichen. Vor der Existenzgründung gibt es vom Bundesland Niedersachsen aktuell keine Förderung für ein 1:1 Coaching.
Ausgenommen sind Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer die als solche tätig sind, bzw. tätig werden wollen.
Alle Berater unseres Beratungsnetzwerkes in Niedersachsen sind für das Förderprogramm Gründungscoaching Niedersachsen zugelassen.
Der Existenzgründer stellt den Antrag für das Gründungscoaching Niedersachsen und reicht diesen zusammen mit einer Beratervereinbarung (mit auflösender Bedingung) bei der NBank ein.
Nach Zusage der NBank wird das Gründungscoaching durchgeführt.
Danach erstellt der Gründungscoach einen Abschlussbericht und gibt dem Existenzgründer die Gesamtrechnung. Der Existenzgründer begleicht diese und reicht alle notwendigen Unterlagen bei seiner regionalen Anlaufstelle ein.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überweist die NBank den entsprechenden Förderzuschuss an den Existenzgründer.
Die Förderunterlagen sind aufzubewahren für Prüfzwecke.