10 Fragen und Antworten – zum Gründungscoaching Niedersachsen der NBank

Hinweis: Das Gründungscoaching Niedersachsen der NBank wurde leider ersatzlos gestrichen. Vor der Existenzgründung gibt es vom Bundesland Niedersachsen aktuell keine Förderung für ein 1:1 Coaching.

Das Gründungscoaching Niedersachsen, fördert Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen in Niedersachsen durch einen Beratungszuschuss vor der Existenzgründung. Gefördert werden auch die freien Berufe (Freiberufler), sowie Existenzgründer als Nachfolger.
Die Förderhöhe beträgt dabei 50% – 80 % des Beratertagessatzes bis zu max. 400,- € je Beratertag abhängig vom Unternehmensstandort bis insgesamt maximal 12.000,- € je Existenzgründer.
Jeder der eine Existenzgründung in Voll- oder Teilzeit durch Neugründung, Übernahme oder Beteiligung eines Unternehmens mit Standort im Bundesland Niedersachsen plant. Zusätzlich gilt die Förderung nur für Unternehmen die die Größenordnung KMU gemäß EU Richtlinie nicht überschreiten.

Ausgenommen sind Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer die als solche tätig sind, bzw. tätig werden wollen.

Die Beratung wird im Regelfall in einem maximalen Zeitraum von 12 Monaten vor der Gründung, und im begründeten Ausnahmefall bis zu maximal 3 Monaten nach Gründung weitergeführt werden.
Je nach persönlicher Situation des Antragstellers und Gründungsort beträgt der Eigenanteil zwischen 20 und 50% der Nettoberatungskosten zuzüglich der Umsatzsteuer.
Das Gründungscoaching dürfen nur ausgewählte Gründungsberater durchführen die in der KfW Beraterbörse für das Programm Gründungscoaching Niedersachsen zugelassen sind

Alle Berater unseres Beratungsnetzwerkes in Niedersachsen sind für das Förderprogramm Gründungscoaching Niedersachsen zugelassen.

Nach schriftlicher Zusage durch die NBank und einem Coachingvertrag mit dem ausgewählten Gründungsberater darf unmittelbar gestartet werden.
In der Zentrale in Hannover oder einer der regionalen Vertretungen der NBank Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Braunschweig
Die Antragstellung für das Förderprogramm Gründungscoaching Niedersachsen ist kostenfrei für den Existenzgründer.
Zunächst wählt der Existenzgründer aus der KfW Beraterbörse einen zugelassen Gründercoach aus und legt mit diesem gemeinsam die Inhalte und Dauer des Gründungscoachings fest.

Der Existenzgründer stellt den Antrag für das Gründungscoaching Niedersachsen und reicht diesen zusammen mit einer Beratervereinbarung (mit auflösender Bedingung) bei der NBank ein.

Nach Zusage der NBank wird das Gründungscoaching durchgeführt.

Danach erstellt der Gründungscoach einen Abschlussbericht und gibt dem Existenzgründer die Gesamtrechnung. Der Existenzgründer begleicht diese und reicht alle notwendigen Unterlagen bei seiner regionalen Anlaufstelle ein.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überweist die NBank den entsprechenden Förderzuschuss an den Existenzgründer.

Die Förderunterlagen sind aufzubewahren für Prüfzwecke.

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