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Menschen mit Ideen in die Selbständigkeit zu begleiten. Das ist Ziel der
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Publizitätspflicht

Erklärung zu Publizitätspflicht

Die Publizitätspflicht ist eine im HGB geregelte Pflicht, den kaufmännischen Jahresabschluss im Elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies gilt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, zum Beispiel die GmbH & Co.KG. Die Pflicht unterscheidet sich je nach Größenklasse der Kapitalgesellschaft, so gibt es für Kleine wesentliche Erleichterungen, die nach dem Handelsgesetzbuch festgelegt sind.

Weitere Bezeichnungen

  • Offenlegungspflicht

Stichwortbeziehungen für Publizitätspflicht

  • Bilanzrecht
  • Aktienrecht
  • Rechnungslegung
  • GuV
  • Abschreibung
  • Bilanz