Gründung des Einzelunternehmen:
- 1 Gründer (natürliche Person)
- keine Eintragung ins Handelsregister
- Gewerbeanmeldung (Ausnahme Kleingewerbe)
Geschäftsführung des Einzelunternehmens:
- durch den Gründer/ Inhaber
Haftung des Einzelunternehmen:
- keine Beschränkung – Vollhafter (Privat- und Gesellschaftsvermögen)
Finanzierung des Einzelunternehmen:
- kein gesetzliches Mindestkapital
Steuern des Unternehmens:
- Umsatzsteuer (Ausnahme Kleingewerbe)
- Gewerbesteuer (nur bei Gewerbetätigkeit)
Gewinn und Verlust des Einzelunternehmen:
- alleinig dem Gründer/ Inhaber
Besonderheiten:
- formlose und einfache Gründung
- Gründungszeit 1 Tag
- bei Tätigkeit die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb (nach Art und Umfang) erforderlich machen Handelsregistereintrag notwendig
- hohe Flexibilität in der gesasmten Geschäftstätigkeit und -führung
Vorteile:
- keine Publizitätspflicht
- einfache, schnelle und formlose Gründung
- geringe laufende Kosten
- keine Arbeitnehmermitbestimmung
Nachteile:
- geringes Image
- geringe Kapitaldecke
- Inhaber als Vollhafter
- eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten






