10 Fragen und Antworten – zum Beratungsprogramm Wirtschaft

Das Beratungsprogramm Wirtschaft, kurz BPW, fördert Beratungen zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen durch einen Beratungszuschuss vor der Existenzgründung. Gefördert werden auch die freien Berufe (Freiberufler), sowie Existenzgründer als Nachfolger.
Die Förderhöhe beträgt bei Neugründungen bis zu 4 Beratungstage, bei Übernahmen bis zu 6 Beratungstage. Die Förderung beträgt dabei 50% – 80 % des Beratertagessatzes bei max. 400,- € je Beratertag abhängig von der individuellen Situation des Existenzgründers. Insgesamt maximal 2.400,- € je Existenzgründer.
Jeder der eine Existenzgründung in Vollexistenz durch Neugründung, Übernahme oder Beteiligung eines Unternehmens mit Standort im Bundesland NRW plant. Zusätzlich gilt die Förderung nur für Unternehmen die die Größenordnung KMU gemäß EU Richtlinie nicht überschreiten.

Ausgenommen sind Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer die als solche tätig sind, bzw. tätig werden wollen.

Die Beratung muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein, spätestens jedoch zum Gründungszeitpunkt.
Je nach persönlicher Situation des Antragstellers beträgt der Eigenanteil zwischen 20 und 50% der Nettoberatungskosten zuzüglich der Umsatzsteuer.
Das Gründungscoaching mit dem Förderprogramm BPW dürfen nur ausgewählte Gründungsberater durchführen die im Pool der LGH/ IPB gelistet sind. Berater die für die KfW Beraterbörse zugelassen sind, erhalten nicht automatisch auch eine Zulassung für das BPW, sondern müssen diese seperat beantragen.

Alle Berater unseres Beratungsnetzwerkes in NRW sind für das Förderprogramm BPW zugelassen.

Nach schriftlicher Zusage durch die LGH/ IPB und einem Coachingvertrag mit dem ausgewählten Gründungsberater darf unmittelbar gestartet werden.
Beantragt werden kann das BPW bei der zuständigen IHK/ HWK/ Startercenter des Existenzgründers.
Die Antragstellung für das Förderprogramm BPW ist kostenfrei für den Existenzgründer.
Der Existenzgründer führt ein Kontaktgespräch bei der jeweiligen Anlaufstelle durch. An diesem nehmen neben dem Antragsteller (Existenzgründer), ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater teil.

Nach Zusage durch das IPB/ die LGH wird ein Coachingvertrag vom Existenzgründer und Gründerberater unterzeichnet.

Nach der Gründungsberatung, erstellt der Gründungsberater einen Abschlussbericht und gibt dem Existenzgründer die Gesamtrechnung. Der Existenzgründer begleicht diese und reicht alle notwendigen Unterlagen bei seiner Anlaufstelle ein.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überweist die IPB/ die LGH den entsprechenden Förderzuschuss an den Existenzgründer.
Die Förderunterlagen sind aufzubewahren für Prüfzwecke.

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