Erklärung zur AfA- Tabelle

Als AfA- Tabelle wird die von der Finanzverwaltung im Bundessteuerblatt herausgegebene Aufstellung bezeichnet, die als Hilfsmittel zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens dient. Mit ihrer Hilfe lässt sich die Absetzung für Abnutzung bemessen. Sie ist nicht verbindlich, in der Regel wird die gewählte Nutzungsdauer jedoch anerkannt. Neben einer allgemeinen Aufstellung gibt es auch eine branchenspezifische. Sie werden regelmäßig überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst.

Weitere Bezeichnungen

  • Abschreibungsrichtsätze

Stichwortbeziehungen für AfA- Tabelle

  • betriebgsgewöhnliche Nutzungsdauer
  • Richtsätze
  • Außenprüfung
  • Gebäudeabschreibungen
  • Absetzung für Abschreibung
  • Steuerrecht