Hier nochmal die Daten und Fragestellung zum Montagsquiz vom 11.03.2013
Fragestellung:
– Wer darf die Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit nach §93 Sozialgesetzbuch III erstellen ?
Markieren Sie die richtigen Antworten !
Die richtigen Antworten
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Unternehmensberater
- Industrie- und Handelskammer
- Kreditinstitut
- Fachverband
- Handwerkskammer
Das Arbeitsamt für das die fachkundige Stellungnahme erstellt werden muss darf die Tragfähigkeitsprüfung nicht vornehmen. Obwohl viele Kommunen und Gemeinden Ansprechpartner für Existenzgründer bereit stellen dürfen diese keine Tragfähigkeitsprüfung vornehmen.
Einige Arbeitsämter schreiben Gründern vor welche fachkundige Stelle die Prüfung vornehmen soll. Fragen Sie als Gründer, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, besser vorher nach ob alle im Antragsformular für den Gründungszuschuss genannten Stellen die Prüfung der Tragfähigkeit vornehmen dürfen.
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