Die KfW Bank hat mit Wirkung zum 01.01.2012 für die beiden zum 01.04.2011 veränderten – KfW Gründerkredit Startgeld und KfW Gründerkredit Universell eine Namensänderung vollzogen.
Die verbesserten Möglichkeiten der Finanzierung für Existenzgründer bleiben inhaltlich unverändert bestehen.
Eckpunkte der KfW Gründerkredite
ERP-Gründerkredit – StartGeld
(Programmnummer 067)
- Wer sind die Nutzer? – Existenzgründer (auch Freiberufler und Nebenerwerbsgründungen) und junge Unternehmen innerhalb der ersten 3 Geschäftsjahre
- Wie hoch ist das maximale Kreditvolumen? – 100.000 € und bis zu 100% des Investitionsvolumen
- Wer und was wird nicht gefördert? – Unternehmen in Schwierigkeit, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Erwerb von Eigentum des/ der Ehegatten/in
- Wie viele Anträge sind möglich? – je Antragsteller dürfen 2 Anträge nach dem Hausbankprinzip gestellt werden
ERP-Gründerkredit – Universell
(Programmnummer 068)
- Wer sind die Nutzer? – Unternehmen die der KMU Richtlinie entsprechen (auch Freiberufler und Nebenerwerb) innerhalb der ersten 3 Geschäftsjahre im In- und Ausland
- Wie hoch ist das maximale Kreditvolumen? – 10 Miollionen € und bis zu 100% des Investitionsvolumen
- Wer und was wird nicht gefördert? – Existenzgründungen, Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeit, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- Wie viele Anträge sind möglich? – je Antragsteller dürfen 2 Anträge nach dem Hausbankprinzip gestellt werden
Beide ERP Kredite – Startgeld und Universell der KfW Bank stellen für Existenzgründer und junge Unternehmen eine gute Basis der Finanzierung dar. Für Hilfe bei der Antragstellung und für die Prüfung und Erstellung des notwendigen Businessplan steht unser bundesweites Beraternetzwerk zur Verfügung.
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