Zum 01.04.2011 löst der KfW Gründerkredit StartGeld den bisherigen Kredit KfW StartGeld ab. Was verändert sich bei dem Gründerkredit für den Nutzer ?

Wie das bisherige StartGeld richtet sich der neue KfW Gründerkredit StartGeld an Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und auch an Freiberufler (Rechtsanwalt,  Heilberufe, …). Auch Unternehmensnachfolger können den Kredit erhalten.

KfW Gründerkredit StartGeld

Förderung – KfW Gründerkredit StartGeld und KfW StartGeld

Was wird von beiden Gründerkredit Programmen gefördert ?

  • Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen.
  • Preis für einen Unternehmenskauf
  • Erwerb einer tätigen Unternehmensbeteiligung
  • Existenzsicherungsmassnahmen innerhalb von drei Jahren nach Existenzgründung
  • Förderung von Existenzgründungen im Nebenerwerb die mittelfristig (ca. drei Jahre) als Vollerwerb geplant sind  
  • auch bereits gescheiterte Unternehmer werden gefördert

Verbesserung – Vom KfW StartGeld zum KfW Gründerkredit StartGeld

  • Finanzierungshöchstgrenze von bisher 50.000 € auf 100.000 € hochgesetzt
  • Finanzierungshöchstgrenze von Betriebsmitteln von bisher 20.000 € auf 30.000 € hochgesetzt
  • Liquiditätsplan im Businessplan für Finanzierungen bis max. 25.000 € Finanzierungshöchstgrenze entfällt
  • gescheiterte Unternehmer werden auch dann gefördert wenn der erste KfW Kredit nicht zurückgezahlt wurde, bisher erfolgte in solchen Fällen keine Förderung

Fazit Existenzgründer Helfer

Der Gründerkredit für Existenzgründer und Unternehmer behält alle bisherigen Leistungen, erhöht die Finanzierungshöchstgrenzen und vereinfacht das Antragsverfahren.