Die KfW Bank führt neue Richtlinien für Gründungsberater der KfW Beraterbörse ein. Für die aktuell in der Beraterdatenbank gelisteten Gründungsberater wird eine neue Zulassungsbeschränkung eingeführt.
Zulassung als Existenzgründungsberater bisher – Qualifizierungsstandard
Welche Anforderungen muss bisher ein Existenzgründungsberater erfüllen, um zugelassen zu werden für die KfW Beraterdatenbank und das Gründercoaching Deutschland (GCD) ?
- Lückenloser Nachweis der Berufserfahrung und Qualifikation des Berater
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Berater im Bereich Existenzgründung (Angestellt oder Selbstständig)
- Mindestens 3 nachgewiesene Referenzen für den Bereich Existenzgründung und Existenzfestigung
- Zustimmung zu den Regelungen der einzelnen Förderprogramme incl. Gründercoaching Deutschland
- Zustimmung zur Verarbeitung der Beraterdaten
Beibehaltung der Zulassung als Existenzgründungsberater neu – Qualifizierungsstandard
Bisher ist jeder zugelassene Berater, ohne weitere Prüfungen dauerhaft in der KfW Beraterbörse gelistet worden. Berater müssen nun regelmäßig nachweisen, das Sie als Existenzgründungsberater tätig sind. Der Nachweis von mindestens 2 Beratungen pro Jahr erfolgt über den Referenznachweis in der Beraterbörse.
Aktive Gründungsberater die mehrere Beratungen pro Jahr durchführen und sich diese auch referenzieren lassen, betrifft diese Regelung also nicht. Die KfW Bank entfernt durch diese Massnahme nicht aktive Berater („Karteileichen“) aus der Beraterbörse und erhöht dadurch die Beratungsqualität.
Übergangsregelung für bereits zugelassene Existenzgründungsberater der Beraterbörse
Jeder bereits gelistete Gründungsberater hat die Möglichkeit, seine Referenzen und sein Beratungsprofil innerhalb von 6 Monaten so zu aktualsieren, das mindestens 2 Beratungen innerhalb der letzten 12 Monate refenziert sind.
Berater die in Zukunft diesen Nachweis nicht erbringen, sollen rechtzeitig per automatischer EMail an diese Frist erinnert werden. Bei fehlendem Referenz Nachweis für das jeweilige Förderprogramm, wird die Zulassung in der KfW Beraterbörse entfernt.
Ob bei einer Entfernung und anschließender Wiederaufnahme bestehende Referenzen, wieder aktiviert werden ist noch nicht geklärt. Es lohnt sich also für jeden Gründungsberater seine Referenzen zu aktuell zu halten.
Gründerbarometer – Ihre Stimme zählt
6 Fragen zur Zulassung und Qualifikation – Gründungsberater der KfW Beraterbörse
[poll id=“8″]
[poll id=“9″]
[poll id=“10″]
[poll id=“11″]
[poll id=“12″]
Sehr gut, die Beraterbörse zu aktualisieren und die stete Tätigkeit der Berater zu fördern!
Langsam trennt sich somit Spreu von Weizen!
Guten Tag Herr Schwanengel,
ob sich durch zwei pro Jahr nachgewiesene Beratungen die Spreu vom Weizen trennt, können wir derzeit noch schlecht beurteilen. Es bleibt abzuwarten und am Ende des Jahres zu sehen wie sich die Beraterzahlen in Summe verändert haben. Aktive Gründungsberater werden keine Probleme damit haben.
Vielen Dank für ihren Blogbeitrag
Gruss Klaus Schaumberger
Ich finde das auch gut. Aber gibt es denn eine Sonderregelung für Beraterinnen die eine Babypause einlegen?
Hallo,
eine Sonderregelung wegen Babypause ! Eine gute Frage die ich der KfW Bank einfach mal stelle. Informiere Sie entsprechend.
Gruss Gründercoach