Am 15.12.2013 endet die Frist zur Antragstellung für die Sonderförderung beim Gründercoaching Deutschland. Warum Sie als ALG I Gründer das Gründercoaching Deutschland jetzt beantragen müssen zeigen wir ihnen hier!

Gründercoaching Deutschland jetzt beantragen

Gründercoaching-Deutschland-90-Prozent-ALG-IDie 90% Förderung für ALG I Gründer ist die wichtigste Beratungsförderung der letzten Jahre gewesen. Zahlreiche Studien von Beratungsförderungen zeigen die Wichtigkeit für den wirtschaftlichen Erfolg von Existenzgründungen auf. Dennoch laufen die letzten Tage bis zur fristgerechten Beantragung am 20.12.2013 langsam ab.

Der wichtigste Grund für Gründer aus der Arbeitslosigkeit das Gründercoaching Deutschland mit der 90% Förderung jetzt zu beantragen besteht darin sich die Option zu erhalten und innerhalb eines Jahres nutzen zu können, aber eben nicht zu müssen.

  • Um die 90% Förderung als Existenzgründer aus ALG I zu erhalten ist fristgerechte Antragstellung bis 15.12.2013 notwendig
  • Kein Gründer ist daran gebunden die Förderung dann auch zu nutzen – Sie haben nach Zusage der KfW Bank ein Zeitfenster von 12 Monaten um das beantragte Gründercoaching durch zu führen.
  • Nach Ablauf der Förderfrist von einem Jahr können Sie theoretisch wie praktisch einfach einen neuen Antrag stellen und erhalten dann die neuen Förderungen (Neue Förderperiode der EU von 2014 bis 2020 – daher neue Programmnamen) wie alle anderen Gründer auch.

In 6 Schritten zum Gründercoaching Deutschland

  1. Definieren Sie für sich selbst wobei Sie konkret Hilfe benötigen – z.B. im Bereich Marketing zur Neukundengewinnung oder im Bereich Finanzierung für die Beantragung eines Gründerkredit der KfW Bank
  2. Suchen Sie sich einen passenden Existenzgründerberater aus der KfW Beraterbörse – achten Sie dabei auch darauf ob der Existenzgründerberater neben der einer aktuellen Produktzulassung für das GCD, den Qualifikationen auch die notwendige Kompetenz und Aktivität besitzt. Leider gibt es in der KfW Beraterbörse auch einige Berater die deutlich weniger als 5 Beratungen pro Jahr durchführen (https://beraterboerse.kfw.de/).
  3. Erstellen Sie (am besten zusammen mit dem ausgewählten Existenzgründerberater) den Antrag für das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit (Antragsplattform – https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp)
  4. Vereinbaren Sie einen Termin beim Regionalpartner der KfW Bank bis spätestens am 20.12.2013 (letzter Tag an dem der Regionalpartner eine Empfehlung auf der Plattform bei der KfW Bank einreichen darf – http://www.rp-suche.de/rpsuche/GCD)
  5. Nehmen Sie zum Termin beim Regionalpartner alle notwendigen Unterlagen mit im Orginal und vor allem auch den SGB – Leistungsbescheid (für den Gründungszuschuss, oder ggf. Einstiegsgeld u.w.). Beim Regionalpartner erklären Sie ihren Beratungsbedarf und erhalten noch einige rechtliche Hinweise und Tipps.
  6. Nach ca. 1 bis 2 Wochen erhalten Sie durch die KfW Bank den Zuschussbescheid für das Gründercoaching Deutschland. Nun haben Sie 12 Monate Zeit um ein Gründercoaching komplett (Coachingvertrag, Coaching, Rechnung, Abschlussbericht, Schlussverwendungsbecheid, Kontauszug) abzuschließen und die geforderten Unterlagen zur Abrechung einzureichen.

Typische Fehler beim Gründercoaching Deutschland vermeiden

Hier noch einmal wichtige Hinweise aus der Praxis damit Sie typische Fehler beim Gründercoaching Deutschland vermeiden.

  • Der richtig oder falsche Gründercoach
    Es gibt viele Gründe wann man vom richtigen oder falschen Gründercoach spricht – der Erfolg ist meistens der Wichtigste. Diese Auswahlkriterien für Berater helfen ihnen den passenden Gründercoach zu finden.
  • Eigenanteil und Umsatzsteuer nicht vergessen
    Der Eigenanteil liegt zwar nur bei maximal 400,- € aber die Umsatzsteuer in Höhe von 760,- € auf den maximalen Gesamtbetrag (4.000,- €) muss zusätzlich vorfinanziert werden und belastet die Liquidität.
  • Keine Ziele definiert
    “Das Gründungscoaching hat nicht das gebracht was es bringen sollte” lauten oft Aussagen wenn der Erfolg ausbleibt. Die Frage was das Gründercoaching bringen soll stellen sich viele Gründer leider erst nach dem Gründungscoaching, da ist es aber zu spät.
  • Falsche und fehlende Abrechnungsunterlagen
    Die KfW Bank ändert in schöner Regelmäßigkeit die gültigen Abrechnungsunterlagen (Schlussverwendungsnachweis hauptsächlich) und Gründer übersehen häufig den Hinweis auf die Orginalunterlagen. Kopierte Kontoauszüge, fehlende Unterschrift auf den Schlussverwendungsnachweis – all das führt zu Verzögerungen bei der Fördermittelauszahlung.
  • Abgabefrist verpasst
    Ein Blick auf den Zuwendungsbescheid zeigt dem Gründer und dem Gründercoach klar auf wann die Unterlagen spätestens einzureichen sind. Dennoch verpassen einige Gründer den Zeitpunkt und verweisen auf den Gründungscoach, nur hilft das leider nicht. Der Gründer ist in erster Linie dafür verantwortlich das die Unterlagen rechtzeitig und vollständig eingereicht werden. Natürlich achtet ein guter Gründercoach von sich aus darauf das alle Fristen eingehalten werden.

Hinweis Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:

Seit 2013 gibt es auch für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS genannt. Mithilfe des AVGS erhalten Gründer ein zu 100% gefördertes Gründungscoaching vom Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter/ ARGE). Dadurch erhalten Gründer die Möglichkeit sich optimal auf die Selbstständigkeit vorzubereiten. Gerade für Gründer aus der Arbeitslosgkeit, die über geringes Eigenkapital verfügen, ist das oftmals die einzige Möglichkeit sich individuell beraten zu lassen.

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